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Küchenkauf
Küchenkauf FAQ - Die wichtigsten Fragen und Antworten
Von Michael
13 November 2010
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- Warum ist ein unterbreitetes Angebot nur heute und jetzt gültig?
Ist es nicht. Aber nur so kann der Kunde evtl. zur sofortigen Unterschrift bewegt werden und sich keine Vergleichsangebote mehr einholen - zumindest nicht rechtzeitig und wirksam. - Warum muss der Verkäufer wegen jedem kleinen geforderten Nachlass zum Chef?
Muss er nicht. Er glaubt aber, daß Sie dadurch beeindruckt sind und die Wahrscheinlichkeit der Akzeptanz des Preises ist höher. - Kann ich von einem unterschriebenen Vertrag zurücktreten?
Nein, das können Sie nicht. Auch dann nicht wenn der Verkäufer es Ihnen versprochen hat. Vertrag ist Vertrag und solche mündlichen Versprechungen sind i.d.R. nicht beweisbar.
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