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Ausbildung FMKU

Obwohl die Fachkraft für Möbel-, Küchen und Umzugsservice seit 2004 ein anerkannter Ausbildungsberuf laut BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn) ist, werden insbesondere in der Küchenbranche noch sehr wenige Jugendliche in diesem Beruf ausgebildet. Die Gründe dafür liegen einerseits an den allgemein bestehenden Hemmungen zur Berufsausbildung, die immerhin mit den Faktoren Zeit und Kosten verbunden ist. Andererseits ist es auch der Umstand des relativ jungen Ausbildungsberufes, den viele Unternehmen noch nicht kennen.

Wir möchten uns an dieser Stelle nicht mit den Gründen befassen, die Unternehmen von der Bereitschaft zur Ausbildung abhalten. Vielmehr möchten wir Anregungen für Unternehmen geben, in diesem Beruf auszubilden und die Chancen und Vorteile erörtern.

Die Vorteile der Ausbildung im eigenen Unternehmen​

  • Eigener Nachwuchs
  • Mitarbeiter mit Unternehmensidentifikation
  • Ansehen/Image
  • Erziehungsauftrag (soziale Verantwortung)
  • Wissenstransfer innerhalb des Unternehmens
  • Staatliche finanzielle Förderung ( für Azubis aus Insolvenzbetrieben, vom Arbeitsamt für Altbewerber)


Wenn man sich die Nachteile ansieht, sind das neben den oben angeführten Faktoren, Zeit und Kosten, die fehlende Qualifikation und die manchmal mangelhafte Sozialisation. Nun sind Letztere Punkte allerdings gerade die Herausforderung an Betriebe, diese mehr oder weniger ausgeprägten Mängel bei den Jugendlichen innerhalb der Berufsausbildung zu beseitigen. Neben der Verbesserung der Allgemeinbildung innerhalb des dualen Systems (Berufsschule und Betrieb) hat der Betrieb nämlich die Möglichkeit, jungen Menschen die allgemeine Handlungsfähigkeit, die Fähigkeit und Bereitschaft in beruflichen und ausserberuflichen Situationen sachgerecht, selbstbestimmt und in sozialer Verantwortung zu handeln, mitzugeben.

Der Sinn des Ausbildungsberufes​

In den Unternehmenseigenschaften des Küchenhandels ist oft zu lesen:"... Montage Ihrer Einbauküche durch ausgebildete Tischler". Benötigen Sie wirklich Tischler für die Montage von Einbauküchen?
Benötigen Sie nicht vielmehr Grundlagen des Möbeltischlers, des Elektrikers, des Sanitärinstallateurs, des Kunststoffverarbeiters und des Lüftungstechnikers? Am besten noch gepaart mit Improvisationstalent und gutem Benehmen / Auftreten dem Kunden gegenüber? Ersteres ist Grundlage des Ausbildungsberufes und im Ausbildungsrahmenplan festgeschrieben. Zweiteres finden Sie nicht an jeder Ecke und als Ausbildender haben Sie die Möglichkeit diese Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse direkt in Ihrem Unternehmen zu vermitteln.

Eignet sich Ihr Unternehmen zur Ausbildung?

Insbesondere kleinere Betriebe scheuen oftmals die ersten zu nehmenden Hürden, die der Weg in den Ausbildungsbetrieb beinhaltet. Natürlich kann nicht jeder ausbilden und es müssen Kriterien erfüllt werden. Ein Ausbildender (Unternehmer), der nicht selbst ausbildet, muss zumindest die persönliche Eignung besitzen, während ein Ausbilder sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein muss. Zur fachlichen Eignung gehören die Punkte:

  • Berufsabschluss in dem Beruf, in dem ausgebildet werden soll, oder in einem artverwandten Beruf. Alternativ kann auch das 1,5-fache an Berufspraxis der Regelausbildungszeit (hier 3 Jahre, also 4,5 Berufsjahre) des nicht gelernten Berufes die fachliche Eignung nachweisen.
  • Berufs- und arbeitspädagogische Fähigkeiten.
  • Ablegen der Ausbildereignungsprüfung gem. AEVO (Ausbildereignungsverordnung)
Die persönliche Eignung ist leichter zu erreichen. Wer keine Verstöße gegen das Strafgesetzbuch, das Berufsbildungsgesetz, das Betäubungsmittelgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz vorzuweisen hat, hat schon gute Chancen. Auf Verstöße wie Unzucht mit Abhängigen oder die Verbreitung von Jugendgefährdenden Schriften müssen wir hier nicht eingehen. Daß die persönliche Eignung bei solchen Vergehen nicht gewährleistet ist, sollte klar sein.

Voraussetzungen des Auszubildenden​

Sie selbst bestimmen, welche Voraussetzungen Ihr zukünftiger Auszubildender mitbringen soll. Streng genommen ist nicht mal ein Schulabschluß erforderlich. Einzige Voraussetzung ist die Beendigung der neunjährigen Schulpflicht und ein Mindestalter von 15 Jahren, da laut Jugendarbeitsschutzgesetz Kinderarbeit in Deutschland immer noch verboten ist und auch trotz Einführung dieses neuen Ausbildungsberufes verboten bleiben wird. In bestimmten Ausnahmesituationen ist es auch möglich, bereits 14-jährige auszubilden. Und zwar dann, wenn die Schulpflicht abgeleistet wurde und das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
Zusätzlich ist vor Antritt der Ausbildung von Jugendlichen eine ärztliche Erstuntersuchung erforderlich. Den Nachweis darüber hat der Auszubildende zu erbringen. Ohne diesen Nachweis dürfen Sie den Jugendlichen keinesfalls ausbilden.

Das ist es auch schon gewesen. Wir hoffen natürlich, mit dieser Zusammenstellung der wichtigsten Punkte zum Thema Ausbildung, ein wenig die evtl. bestehenden Hemmungen abbauen zu können. Ausbilden ist branchenübergreifend eine Herausforderung. Speziell in der Küchenmontage sehen wir einen hohen Bedarf und zusätzlich verbergen sich dahinter zahllose Jugendliche, die sonst leider wenig Chancen auf dem Arbeitsmarkt hätten. Immerhin beinhaltet eine abgeschlossene Berufsausbildung den Sekundarabschluß 1 (Realschulabschluß), der wiederum zu weiteren Bildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung befähigt.
Autor
Michael
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