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Liebe Mitglieder des Küchen-Forum,

aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
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Forum: Teilaspekte zur Küchenplanung - Thema:

Kaufvertrag - worauf achten ?

- Allgemeines zum Thema Einbauküche
  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    08.08.2010
    Beiträge
    30

    Frage Kaufvertrag - worauf achten ?

    Hallo zusammen,

    wir haben uns zwar noch nicht endgültig entschieden, aber ich beschäftige mich gedanklich trotzdem schon mal mit dem Thema KAUFVERTRAG.
    Dass der Hersteller, die Bezeichnung der Küche u.ä. drinstehen muss, ist klar. Aber sonst
    Ich hab keinen Schimmer, was da alles rein soll / muss, damit es hinterher keine bösen Überraschungen gibt.

    Also her mit Euren Ratschlägen bitte

    Merci vielmals & nen schönen Abend noch
    TiJa

  2. #2
    Administratorin Avatar von KerstinB
    Registriert seit
    14.02.2008
    Beiträge
    22.593

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Da stelle ich mal die Liste ein, die ich schon mal vor 4 Jahren als groben Leitfaden erstellt hatte:

    VOR DEM KAUF
    • nicht beim ersten Küchenplan sofort unterzeichnen, wenigstens eine Nacht darüber schlafen
    • keine Messekäufe (lfd. Meter usw.), es sei denn, man hat einen konkreten Plan und manifestiert diesen auch in den lfd.-Meter-Preis-Kaufvertrag
    • doch möglichst 2 oder 3 Angebote einholen
    • den Plan mit Interessierten und / oder hier im Küchenforum durchsprechen, weil einem da oft noch Ungereimtheiten auffallen

    BEI AUFTRAGSBESTÄTIGUNG / KAUFVERTRAG:
    • Vollständigkeit der Teile
    • korrekte Benennung von Hersteller und Küchenprogramm
    • Konkretisierung aller integrierten Geräte und Zubehörteile mit Typenbezeichnung/Hersteller
    • Fixierung, wer das Aufmaß vor Ort nimmt (Kunde oder Verkäufer) und damit Verantwortung für die Korrektheit der Küchenmaße = Paßgenauigkeit übernimmt
    • Liefertermin mit konkretem Datum bzw. KW
    • AGBs lesen, insbesondere auf Bestimmungen zu Lieferverzug / Ersatzlieferung von plötzlich nicht mehr lieferbaren Teilen / Zahlungsfristen etc. achten
    • Vorauszahlungen nur gegen Bankbürgschaft
    • incl. genauem Grundriss und Ansichten
    • Terminfestlegung bis wann Installationsplan dem Kunden übergeben wird, damit rechtzeitig Vorarbeiten geplant werden können

    LIEFERUNG / MONTAGE:
    • Auf Vollständigkeit prüfen
    • Prüfen ob korrekte Geräte / korrektes Zubehör
    • wenn Mängel, diese schriftlich festhalten und gegenzeichnen lassen
    • wenn mängelfrei pünktlich zahlen

    KÜCHE ist EINGERÄUMT:
    • Fotos fürs Küchenforum machen und veröffentlichen

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    23.05.2010
    Beiträge
    52

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Hallo

    jedes einzelne Teil muß drinstehen - mit Typenbezeichnung.

    Wirklich jedes - denn Du darfst davon ausgehen: Was nicht drinsteht, ist auch nicht Bestandteil.

    Jedes Extra (und das ist der Schubladeneinteiler, das Licht, die Abschlußleiste, der Griff, der Handtuchauszug, der Mülleimer, die Blende) muß auch aufgeführt sein.

    Ich stand gedanklich immer da, Kaufvertrag in der Hand und habe jedes einzelne Teil abgehakt. Quasi: Ich gehe von rechts nach links durch die Küche: Blende, Kühlschrank, Unterschrank, Besteckeinsatz, Herd (Umbauschrank, Herdtyp - genaues Modell!), Sockelschublade unterm Herd Bodentief) Spülmaschine (ggf. Verblendung! Genaues Modell!), Spülenunterschrank, Einbau-Mülleimer genaues Modell, Anschlußmaterial!, Arbeitsplatte, Wandanschluß. Und nun das ganze wieder zurück für die Oberschränke....

    Wer macht Änderungen bei den Anschlüssen? Bekommst Du dafür einen Plan, wo genau was hin soll?

    Wendy

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    08.08.2010
    Beiträge
    30
    Erstellt von

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Hallo Kerstin, hallo Wendy,

    vielen Dank für Eure Antworten - werd ich dann hoffentlich bald beherzigen können

    Viele Grüsse
    TiJa

  5. #5
    Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2012
    Beiträge
    76

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Hallo!

    Zitat Zitat von KerstinB Beitrag anzeigen
    [LIST][*]Fixierung, wer das Aufmaß vor Ort nimmt (Kunde oder Verkäufer) und damit Verantwortung für die Korrektheit der Küchenmaße = Paßgenauigkeit übernimmt
    Sollte dazu auch etwas in der Auftragsbestätigung stehen, wenn das Aufmaß bereits vor Vertragsabschluss und unabhängig davon vom KFB vorgenommen wurde?
    Auch wenn es unwahrscheinlich ist, so könnte sich der KFB ja auch mal vermessen; wenn es dann nicht passt: Wer haftet, wenn nichts dazu schriftlich festgehalten wurde?
    In unserem Fall wurde gemessen, und nun liegt gerade der Auftrag vor mir. Das ist der einzige Punkt, der keine Erwähnung findet.
    Wir fanden es schon ziemlich nett, dass der KFB einfach spontan zum Messen kam, damit wir in der Ferne nicht noch eine Übernachtung im Hotel buchen mussten. Wenn es jetzt nicht unbedingt nötig wäre, würde ich ihn daher nur ungerne mit der Änderung und der Bitte um erneute Zusendung des Auftrags nerven.

    Liebe Grüße,
    Amy

  6. #6
    Mitglied Avatar von ulla
    Registriert seit
    15.08.2008
    Ort
    München
    Beiträge
    4.347

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Du kannst handschriftlich ergänzen, wann das Aufmaß vorgenommen wurde, wenn es Dir ein sichereres Gefühl gibt. Meines Wissen spielt aber das Datum keine Rolle. Es sei denn, es liegen Jahre zwischen Aufmaß und Kaufvertrag.

    Das Küchenstudio haftet bei falschem Aufmaß.

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    30.01.2012
    Beiträge
    76

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Wow, was für eine schnelle Antwort!
    Vielen Dank!

  8. #8
    Team Avatar von Cooki
    Registriert seit
    10.10.2008
    Ort
    3....
    Beiträge
    7.215

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Hallo Amy,

    das ist unerheblich, solange nicht drauf steht:

    Maße lt. Kundenaussage. Änderungen durch Fehlmaß gehen zu Lasten des Kunden.
    Hier ist der Händler als Spezialist in der Pflicht, die Maße zu prüfen.

  9. #9
    Mitglied Avatar von Magnolia
    Registriert seit
    25.12.2010
    Beiträge
    2.871

    Standard AW: Kaufvertrag - worauf achten ?

    Handschriftliche Änderungen habenn wir bei allen größeren Verträgen (Küche, Hausbau) am Rand mit
    - Datum und
    - unserer Unterschrift sowie
    - Unterschrift des KFBs versehen lassen

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