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Das Küchen-Forum befindet sich in der Kategorie:
Health and Family
Welchen Vertragsbedingungen der Kauf und die Montage einer Einbauküche unterliegt ist nicht eindeutig.
Die Richter sind sich uneinig und die Interpretationsvielfalt fast grenzenlos.
Um ein wenig Verständnis für die Materie zu bekommen und die evtl. Konsequenzen aus den Vertragsarten zu erörtern, habe ich diesen Beitrag verfasst.
Selbstverständlich werden wir neue Erkenntnisse, die aus der Diskussion zum Thema resultieren, gern ergänzend einfügen.
Hier gehts zum Beitrag:
Küchen-Forum - Kaufvertrag oder Werkvertrag?
Geändert von Michael (30.11.2011 um 11:32 Uhr)
Zur Ergänzung BGB §651:
Der zweite Link funktioniert nur, wenn man in kopiert und im Browser eingibt.
Bye Bernd
Was die Sache nicht einfacher macht...
Im Gerichtsurteil wird für mein Verständnis der Werkvertrag falsch interpretiert. Demnach wäre ein mit wahnsinnigen individuellen Extras ausgestatteter Luxuswagen für 200.000,- Euro auch nur schwer an den Mann zu bringen und anderweitig höchstens mit hohen Verlusten einsetzbar. Trotzdem handelt es sich um einen Kaufvertrag.
Es entzieht sich auch der Logik, warum die Einbaugeräte einer 5jährige Gewährleistung unterliegen sollen während auf Elektrogeräte die EU-weite Gewährleistungsverpflichtung nur 2 Jahre beträgt.
Der gleiche Einbauherd im Media Markt vom Hof geholt = 2 Jahre
Vom Küchenparadies einbauen lassen = 5 Jahre
Bei Saturn geholt und von denen einbauen lassen = 2 Jahre
Da kann man fast glauben, irgendein Schlauer hat mal einen Richter besoffen gemacht und die restliche Schar steigt jetzt ins Trinkgelage mit ein. Dennoch gibt es immer wieder einzelne, die durchaus nüchtern ihren Job machen und somit die Lage richtig, oder zumindest realitätsnah, einschätzen.
Das war jetzt natürlich Satire...![]()
Michael, das geht anders: Die sind Golfen gegangen und wer verliert...
neko
PS: natürlich auch Satire, heute ist Weiberfasching...
Wie gesagt, bin ich der festen Meinung, dass es hier nicht um Werkvertrag oder Kaufvertrag geht, sondern um "dieses genannte Sonderproblem bei festen Einbauten" im Kaufvertragsrecht (siehe beiliegenden Artikel, letzter Passus um Kaufvertragsrecht ober des Werkvertrages)
Schuldrecht
Wenn Du der Mercedeshändler den Mercedes mit Hilfe eines Kabels fest am Bauwerk verbinden würde, müßte er auch 5 Jahre Gewährleistung geben... ist doch ganz einfach..
mfg
Racer
Der Link funktioniert nicht mehr.... Mhhh... steh nämlich grad auch vor der Frage...
Gibts den Artikel noch wo?
Lg,
frhofer
Hallo Frhofer,
der Artikel existiert noch und ich habe den Link korrigiert. Danke für den Hinweis.
Kaufvertrag oder Werkvertrag? - Küchenkauf - Tipps zum Küchenkauf - Küchenplanung
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