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aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
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Forum: Teilaspekte zur Küchenplanung - Thema:

Rücktrittsrecht?

- Allgemeines zum Thema Einbauküche
  1. #1
    Ami ist offline
    Mitglied
    Registriert seit
    27.03.2008
    Beiträge
    14

    Standard Rücktrittsrecht?

    Hallo liebe Küchen-Profis und -Fans,
    ich bräuchte einen rechtlichen Rat. Wir haben vor Monaten für unser noch im Bau befindliches Haus einen Kaufvertrag für eine Einbauküche mit einem großen Möbelhaus abgeschlossen (wir brauchten Installationspläne). Da sich der Bau hinzieht, hatten wir zwischenzeitlich die Gelegenheit, bei anderen kleineren Küchenspezialisten reinzuschauen und haben nun festgestellt, daß die ursprünglich geplante Küche nicht 100% unserem Wunsch entspricht und wir uns auch vom Service bei einem kleineren Küchenverkäufer besser aufgehoben fühlen. Die Küche wurde noch nicht bestellt, wir konnten noch nicht mal einen Termin für das Aufmaß festlegen. Wir haben bisher nur eine kleine Anzahlung geleistet (direkt nach Abschluß des Vertrages) und der nächste (größere) Betrag ist erst in 2 Monaten fällig. Nun stellt sich uns die Frage, ob und welche Rücktrittsmöglichkeiten wir in diesem Stadium noch haben. Die AGB unseres Vertrages geben hierzu leider nichts her.
    Weiß jemand, wie das grundsätzlich läuft? Unserer Meinung nach, sollte ein Rücktritt noch möglich sein, da dem Möbelhaus ja noch kein Verlust entstanden ist: außer Planung bisher keine Aufwendungen. Was meint Ihr?
    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten

  2. #2
    Administratorin Avatar von KerstinB
    Registriert seit
    14.02.2008
    Beiträge
    22.588

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    Hallo Ami,
    Pacta sunt servanda .. wenn in deinem Vertrag keine Rücktrittsbedingungen formuliert sind, dann gibt es auch keinen Rücktritt. Meist sind in solchen Verträgen aber Regelungen enthalten, die ca. 30% der Kaufsumme als Entschädigung bei Auflösung festlegen. Und dies gilt in aller Regel auch dann, wenn das Möbelhaus selber noch nichts bestellt hat.

    Habt ihr denn schon mal mit dem Möbelhaus über eure Änderungswünsche geredet?

    VG
    Kerstin

  3. #3
    Administratorin Avatar von KerstinB
    Registriert seit
    14.02.2008
    Beiträge
    22.588

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    ... habe gerade nochmal geguckt. Deine Planung war doch eigentlich ok ... was würdest du denn heute ändern wollen?
    VG
    Kerstin

  4. #4
    Spezialist Avatar von Tinolino
    Registriert seit
    11.05.2008
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.052

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    Rücktrittsrecht hat man immer, aber das Möbelhaus kann Bearbeitungsgebühren verlangen,und das dies zu Recht passieren wird, kannste hier nachlesen Schadenersatz bei Küchenstornierung sollte aber auch in deinen AGBs drin stehen, wenns ein grösseres Haus ist.

  5. #5
    Mitglied Avatar von bungaloo
    Registriert seit
    23.01.2009
    Beiträge
    233

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    Mein Tipp wäre daher, mit dem Küchenhaus, wo du den Vertrag geschlossen hast, über eine Änderung zu sprechen. so dass Eure Wünsche eben zu 100% erfüllt werden. Das wird gehen. Persönliches Wohlfühlen dagegen wird richtig viereckig Geld kosten, wenn du das Küchenstudio wechselst.

  6. #6
    Ami ist offline
    Mitglied
    Registriert seit
    27.03.2008
    Beiträge
    14
    Erstellt von

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    Hallo an alle,

    vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe inzwischen auch die anderen Beiträge zum Thema Rücktritt / "gekauft ist gekauft", etc. gelesen. Scheint tatsächlich schlecht auszusehen für uns.

    Stimmt, die erste Planung war gar nicht so verkehrt und gefällt uns vom Grundsatz auch noch. Die neue sieht ihr sogar ziemlich ähnlich. Das neue Küchenstudio ist nur wie gesagt kleiner und bietet die üblichen Vorteile: Flexibilität, mehr gestalterische Ideen, und sogar die Lieferfristen sind kürzer. Das Komplettpaket ist daher attraktiver und man bekommt ein rund-um SorglosPaket und nicht nur eine Küche hingestellt. Deswegen unsere Idee - wenn es uns nur die bereits gezahlte Anzahlung kosten würde - dann würden wir wechseln.

    In den AGB steht wie gesagt leider tatsächlich nichts zur Höhe der Gebühr. Aber nach Euren Beiträgen müßten wir ja wohl mit ca. 25% rechnen. Und das ist definitiv zu viel für ein Bißchen mehr Flexibilität. Aber ich werde mal im Möbelhaus anrufen und fragen, was bei denen gilt, da in den AGB nichts geregelt ist.

    Sollte noch jemand einen Tip haben - jederzeit gern angenommen. Ansonsten noch einmal lieben Dank für Eure Antworten und Hinweise.

    Viele Grüße
    Ami

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    15.01.2009
    Ort
    in Vorbereitung: Wiesbaden
    Beiträge
    156

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    Zitat Zitat von Ami Beitrag anzeigen
    Hallo an alle,

    Sollte noch jemand einen Tip haben - jederzeit gern angenommen. Ansonsten noch einmal lieben Dank für Eure Antworten und Hinweise.

    Viele Grüße
    Ami
    Ja, ich habe einen Tip: Pacta sunt servanda. Wie schon von Kerstin geschrieben. Oder auch mal an die "goldene Regel" denken...
    Grüße
    H.A.

  8. #8
    Spezialist Avatar von Tinolino
    Registriert seit
    11.05.2008
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.052

    Standard AW: Rücktrittsrecht?

    Rund-Um-Sorglos-Paket damit hat letztens erst K.A. Werbung gemacht bei uns. *mir schwant schlimmes*

    ruf dein Möbelhaus an, und verlange deine Flexibilität...
    schnellere Lieferzeiten kann ich mir nicht vorstellen, ausser die haben einen anderen Hersteller, den sie anbieten, weil grad die kleinen werden nur kommissionsweise angefahren und nich wie die Grösseren wöchentlich mit zig Kommissionen, wo mal schnell n Ausliefertermin geschoben werden kann... kann ich mir nicht vorstellen.

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