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Das Küchen-Forum befindet sich in der Kategorie:
Health and Family
Liebe Mitglieder und Gäste,
aufgrund der wieder zunehmenden Anzahl dieser Messeveranstaltungen durch Unterschriftensammler und Storno-Gebühr-Verwerter möchten wir das Thema nochmals aufgreifen und damit jeden vor voreiligen Vertragsabschlüssen warnen.
Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie folgendes Thema:
Küchenkauf nach Meterpreis
Weiterhin gibt es eine Beitragsdiskussion dazu:
Küchenkauf nach Meterpreis ...
Für diejenigen, die bereits in die Falle getappt sind, gibt es drei Möglichkeiten damit umzugehen:
Und zum Schluss selbstverständlich der Hinweis, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Diese gibt es nur von spezialisierten Rechtsanwälten und nicht von uns.
- Sie kaufen die Küche beim Messehändler und versuchen das Optimum für ihr Geld zu bekommen. Damit meinen wir grundsätzlich nicht das preisliche sondern das planerische und ergonomische Optimum. Das Einstellen der Küchenplanung in unser Planungs-Board hat sich dafür als effiziente Lösung herausgestellt.
- Sie kaufen die Küche bei einem anderen Händler Ihrer Wahl und zahlen die vertragliche Stornogebühr an den Messehändler. I.d.R. sind das zwar 25-30% des Vertragspreises, aber gerade bei völlig überzogener Preisgestaltung kann es immer noch günstiger sein, den seriösen Händler vorzuziehen.
- Sie versuchen gegen den Vertrag anzugehen, wofür Sie unbedingt vorher einen anwaltlichen Rat einholen sollten. Nach neuer Gesetzeslage handelt es sich dabei um eine anwaltliche Erstberatung, deren Kosten verhandelbar und dann fix sind. Also vorher anrufen und die Kosten besprechen.
Die momentan einzige Möglichkeit gegen so einen Vertrag anzugehen ist die, dem Gericht plausibel zu machen, dass es keinen konkreten Kaufgegenstand gegeben hat, da eine ausreichende Spezifizierung nicht stattgefunden hat und nicht vertraglich aufgenommen wurde.
Näheres gibt es hier:
Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen
Nachtrag 2.4.2011:
Mittlerweile warnen auch Verbraucherzentralen vor voreiligen Vertragsabschlüssen auf Verbrauchermessen.
Bei solchen Messen handelt es sich um Verkaufsmessen und nicht um Freizeitveranstaltungen. Messebesucher müssen laut Rechtsprechung auf Leistungsschauen mit Vertragsabschlüssen rechnen und derartige Messeveranstaltungen, bei denen der gewerbliche Charakter offensichtlich und für die Verbraucher erkennbar ist, gelten nicht als Freizeitveranstaltung.
Hier geschlossene Verträge sind verbindlich und entgegen der weit verbreiteten Annahme kann der Abschluss eines Vertrages auf einer Verkaufsmesse auch nicht nach dem Haustürwiderrufsrecht innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Für Informationen zu anstehenden Verkaufsmessen haben wir ein separates Board erstellt. Wir hoffen auf die Mitwirkung aller Mitglieder, die regionale Angebote in diesem Bereich selbständig eintragen können und sollten.
Nachfolgend noch einige Links zu Themen in anderen Boards:
Abzocke mit Messeküchen nach Meterpreis - Sat.1 Forum
Nobilia Küchen zum Meterpreis: Wie komme ich aus dem Vertrag wieder raus?
Küche zum Meterpreis - Haus-Forum.ch - Das grösste Hausbau-Forum
Messepreise für Küchen?? | Küchenausstattung Forum
Forum Kchen allgemein
Verbraucherschutz: Vorsicht vor einer Meterküche
Nachtrag 06.10.2011
Dieses Luxemburger Unternehmen ist ein Beispiel für einen Dienstleister, der das Verkaufspersonal für Sonderabverkäufe zur verfügung stellt:
Verkaufsaktionen und Versteigerung fr Mbel- und Teppichhuser - ASW Rumungssprofi
Wie man sehr gut erkennen kann, handelt es sich um professionelle Verkäufer, die unterschiedlichste Produkte an den Mann bringen und somit die Kenntnistiefe für eine Küchenplanungs-Beratung gar nicht mitbringen können.
Derzeit bewirbt das Unternehmen den deutschen Markt in den Fachhandelszeitschriften und es ist somit in naher Zukunft mit vermehrten Aktionen zu rechnen.
Nachtrag 10.11.2011
Die Rechtswirksamkeit von Meterpreis-Verträgen ist laut HGB § 375 gegeben. Es handelt sich bei solchen Verträgen um den sogenannten Bestimmungskauf (Spezifikationskauf)
Beim Vertragsabschluss werden nur Art und Menge der Ware vereinbart. Eine Frist wird vereinbart, nach der der Käufer die Ware näher bestimmen muss. Wenn er dies nicht tut, kann der Verkäufer die Bestimmung vornehmen oder die anderen in § 375 HGB genannten Rechte ausüben.
Geändert von Michael (16.11.2011 um 19:48 Uhr)
Michael,
das hast du klasseformuliert. Jetzt wollen wir nur hoffen, dass das bei der Google-Suche irgendwann ganz oben landet.
VG
Kerstin
Ich möchte Euch in dem Thread ja nicht den Spaß verderben, aber Ihr solltet 2 wichtige Aspekte stärker berücksichtigen:
1. Juristische Texte - und damit sind auch Urteilsrezensionen gemeint - muß man GENAU und GRÜNDLICH lesen. Das überfliegen führt genau zu dem, was man nicht mag - Halbwissen
2. Wir sind in Deutschland und nicht in Ami-Land. Gerichtliche Entscheidungen muß man wichten
zu 1)
In der zitierten Gerichtsentscheidung -ich hab sie mal komplett gelesen- geht es um den Fall, das eine Küche verkauft und GEKAUFT wurde mit der Spezifizierung:" 1 Küche Modell xy, Preis abc". Ende - mehr nicht. Kein Volumen/Inhalt/Umfang, nichts spezifiziertes- nicht einmal die Anzahl der E-Geräte, geschweige denn eine klassifizierung nach Geschirrspüler, Backofen, Kochfeld, Dunsthaube etc. Der Verkäufer war wirklich so dämlich einen Kaufvertrag mit nur dem Inhalt: 1 Küche zum Preis von abc zu verkaufen.
NUR AUF DEN FALL hat sich die Entscheidung bezogen.
DAS TRIFFT GERADE NICHT auf den Fall zu, in dem die Küche verkauft wird mit
-Modell (zumindest eine vom Kunden frei wählbare Modellgruppe/-palette)
-Menge (hier 7,5Meter Unterstrecke mit 4 Meter Hängestrecke - wobei in den Messeverträgen sogar noch weiter definiert ist, welche Teile darin enthalten sein dürfen bzw. welche nicht oder nur in bestimmter Menge)
-Zahlungsvereinbarungen
-Gerätedefinition (Nicht die Hersteller, aber soweit ich verstanden habe zumindest welche Gerätetypen)
-Vereinbarung über Lieferung und Montage (hier OHNE Montage)
Seid mir nicht böse, aber DAS REICHT.
Nicht einmal das Amtsgericht hat verlangt, das ALLE Details zu einem Küchenvertrag geklärt sein müssen. Ansonsten könnte ja jeder Kunde jeden Kaufvertrag kippen, nur weil nicht absolut eindeutige Absprachen über die Art, Farbe und Beschaffenheit der Mülleimer und Besteckeinsätze getroffen wurden.
Wenn die wesentlichen Eckdaten geklärt sind, dann ist der Vertrag als solcher geschlossen. Dann kann man sich zwar noch um die Ausgestaltung im Detail streiten, aber am Kauf als solchem gibt es dann nichts mehr zu rütteln.
Also: Kaufvertrag über ein Auto in dem nur steht: 1 Auto zum Preis von 12T€ ist nicht ausreichend substantiiert - das würde den Kunden unangemessen benachteiligen, weil es dem Händler zu viel Spielraum läßt.
Ein Kaufvertrag in dem steht: ein Auto, Marke Opel in der Mittelklasse(Farbe nach Wahl des Kunden), ca.100Ps und ohne Dach(Cabrio), mit der Sonderausstattung ABS, Servolenkung, Navi, Leder zur Lieferung/Abholung in 8 Wochen. Weitere Details werden mit dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt abgesprochen. Das reicht, solange der gelieferte Wagen dann auch diese Eckpunkte aufweist.
2. ein Amtsgericht hat im deutschen Rechtssystem ungefähr das Gewicht einer Dorfschule im Bildungssystem. Es ist sicherlich alles andere als unwichtig, was der Amtsrichter oder der Dorfschullehrer von sich geben, aber bevor eine Entscheidung nicht vom BGH (oder doch zumindest von einem OLG) kommt, dürfen 10 Amtsrichter in einem Fall 11 verschiedene Urteile fällen.
-Ich hab in dem Zusammenhang übrigens mal über die Entscheidung eines Amtsrichters gelesen, der der Meinung war, das sich ein furniertes Schlafzimmer nur dann furniert nennen darf, wenn ALLE Bauteile (inkl. Rückwände, Deckel, Sockel sowie Schrankinnen - UND -rückseiten) komplett furniert sind. Das die DIN Norm hier etwas ganz anderes vorschrieb war da nicht so wichtig. Man stelle sich diese Anforderung mal für eine furnierte, oder gar lackierte Küche vor - kennt irgendjemand von Euch einen Hersteller, der furnierte oder lackierte Küchen auf der Grundlage dieser AG Entscheidung produziert??
Also Vorsicht. Solche Sachen führen schnell zu falschen Rückschlüssen und genau dem Halbwissen, das es uns allen -Kunden/Händlern/Monteuren/Produzenten- so schwer macht.
Gatto1
Danke Kerstin,
das ehrt mich umso mehr, da ich es zwischen zwei Terminen und dem zwischenzeitlichen Anruf eines "Geschädigten" (Der zweite heute) noch schnell reingehämmert habe.
Google ist informiert und um für eine dauerhaftere Sensibilisierung des Themas zu sorgen, werde ich diesen Beitrag zur Sicherheit noch oben festpinnen.
Da das Messethema in direktem Zusammenhang mit vorzeitiger Unterschrift steht, möchte ich den Link dazu auch noch loswerden:
http://www.kuechen-forum.de/kuechenk...echenkauf.html
Gatto,
da hast du meine volle Zustimmung. Ich bemängele auch sehr oft, dass Leute in Foren auftauchen und 1 Satz eines Urteils zitieren und meinen ihr Fall träfe genauso zu. Daher unterschreibe ich 100%ig bei dir. Dies unterstützt aber auch meine Meinung zu den Schritten, die Michael weiter oben zitiert hat ... und dazu gehört in erster Linie, dass unsere Aufgabe hier nur sein kann, aus einem Meterpreis-Vertrag trotzdem noch das Optimum an Planung einer ergonomischen und schönen Küche herauszuholen. Und deinen Text möchte ich wirklich genauso fest gepinnt haben (ist er ja schon), denn so ist es. Die Messeverkäufer sind schließlich auch nicht erst heute morgen aus dem Bett gefallen
und kennen ihre rechtlichen Möglichkeiten auch recht gut.
VG
Kerstin
Hallo Gatto,
ist alles richtig was du schreibst. Hier geht es aber nicht um den konkreten Fall sondern um allgemeine Hinweise und darum, dass die nicht ausreichende Konkretisierung des Kaufgegenstandes die einzige Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag sein kann.
Das muss dann von jedem selbst geprüft werden ob es zutreffend ist oder nicht.
Falls ich mich im Eröffnungspost irgendwo falsch oder missverständlich ausgedrückt haben sollte bin ich zu Korrekturen jederzeit bereit. Habe ein wenig unter Zeitdruck geschrieben, was man eigentlich auch nicht tun sollte.![]()
Meiner Meinung nach ist der 1.Rat mit Abstand der Wichtigste. Die Küche hier planen lassen.
- Ich setze voraus, das die Verträge nicht voll Volltrotteln aufgesetzt/abgeschlossen werden (1 Küche zum Preis von zigT€), sondern von Verkaufsprofis (Bitte beachten die Betonung lag auf Verkaufs- NICHT Planungsprofis).
- Ich setze weiter voraus, das die Preisfindung nicht REINE Abzocke ist (Abzocke ist es zwar meistens, aber sie hält sich doch häufig in Grenzen)
Wenn die Verträge also weder von Volltrotteln gestaltet und auch nicht offensichtliche Abzockerei ist, besteht meines Erachtens nur eine geringe Chance, den Vertrag per Anwalt zu kippen. Das endet voraussichtlich vor Gericht in einem Vergleich, der letztlich mindestens so viel Geld kostet, wie die 25-30% Abstandssumme die schon am Anfang fällig gewesen wären.
Beim Küchenverkauf auf Meterbasis muß letztlich der Küchenplaner im Studio dafür sorgen, das die Kalkulation passt und der Vertrag wirtschaftlich auch sinnvoll für den Händler ist. Dabei können beide in den meisten Fällen davon ausgehen, das der Kunde relativ wenig Ahnung von Planung/Geräten und Kosten hat.
Legt der Kunde jedoch eine Planung vor "die es in sich hat", also möglicherweise für den Händler zu teuer und damit wirtschaftlich wenig sinnvoll ist, ist die Ausgangslage für ein "klärendes Gespräch" mit dem Ziel einer Auflösung des Vertrages deutlich größer.
Ggf. kann es hier auch hilfreich sein, wenn man sich bereit erklärt, statt der 25-30%igen Abstandssumme zumindest die 5-10% zu erstatten, die die Verkaufsprofis von der Messe als Provision schon längst eingestrichen haben.
Merke: wer sich auf der Messe zum Küchenkauf überreden läßt hat einen Fehler gemacht - und ein Fehler kann (und muß) auch schon mal ein bisschen weh tun....
Gatto1
... damit man daraus lernt und ihn nicht ein zweites mal begeht.und ein Fehler kann (und muß) auch schon mal ein bisschen weh tun....
Irgendwann schreibe ich mal ein Buch (oder Blog) über die Fehler, die ich mir so geleistet habe. Das tat auch oft weh und für mich selbst konnte ich bis jetzt eine Wiederholung ausschliessen.
Was ist mit dem Tip, einen Teil oder die Ganze Küche beim Händler auf Finanzierung laufen zu lassen. Das ist ein gekoppelter Vertrag und wenn man die Finanzierung storniert ist auch der Kaufvertrag storniert...
Wichtig: Es darf keine 0% Finanzierung sein, denn dort hat man kein Widerrufsrecht mehr....also Finanzierung mit Zinssatz und das auf 84 Monate setzen. Dann widerrufen !!!
Prinzipiell sicher möglich. Fragt sich nur, ob der Händer da nicht trotzdem versuchen würde, mit wenigstens den 30% Entschädigung rauszukommen. Weil den eigentlichen "Vertrag" hat man ja schon früher unterschrieben, unabhängig von der Finanzierung. Da könnte er drauf pochen, dass das nur eine verbindliche Vereinbarung war und der eigentliche Kaufvertrag ist extra.
Wenn ich mir meine alten Unterlagen so anschaue, sehe ich das auch eher als eine "Kaufzusage" meinerseites, denn als "richtigen" Vertrag. Weil in dem muss ja auch dann alles detailiert beschrieben sein.
Wobei genau das ja wieder in vielen Fällen nicht der Fall war... *crazy*
Diese Verträge enthalten regelmässig den Satz: "mündliche Nebenabsprachen wurden keine getroffen" (o.ä. formuliert) - wenn das so Unterschrieben wurde, dann kann der Verkäufer einem das blaue vom Himmel versprochen haben - man bestätigt mit der Unterschrift, dass das alles Ungültig ist!
Da kann der Verkäufer noch so lange von Gratis Granitplatte, Lackfronten, Uebertiefen, Glasschränken etc. erzählt haben. Es gilt nur was im Vertrag und im Kleingedruckten steht - und dort steht, dass all das Extra zu bezahlen ist!
Vanessa, dass mit den mündlichen Zusagen ist nichts ungewöhnliches und schützt beide Seiten.
Ansonsten könnte der Kunde ja auch aus dem Vollen fordern.![]()
Wobei mündliche Zusagen des Kunden wohl eher begrenzten Charakter haben dürften. Was soll der zusagen? Daß er das Geld hat?
Theoretisch mag das zwar stimmen, aber in der Praxis ist es schon so, wie Vanessa es ausgedrückt hat. Das zeigen schließlich unsere Erfahrungen mit den uns vorliegenden Verträgen.
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