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Liebe Mitglieder des Küchen-Forum,

aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
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Forum: Mängel und Lösungen - Thema:

Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

- Allgemeines zum Thema Einbauküche
  1. #46
    Administrator Avatar von Michael
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Hallo Sawede,

    eigentlich ist das ein ganz normaler Vorgang und hochgekocht ist das Thema nur, weil du nicht richtig interpretiert hast was wir geschrieben haben. Deswegen haben so viele versucht es nochmal und nochmal zu erklären.

    Keiner hier hat Verständnis für den Händler. Der hat zuzusehen, daß die Sachen an Land kommen und dein Bekannter hat mit 4000,- Einbehalt vom Kaufpreis das beste Druckmittel der Welt.
    Insofern wird der Händler schon im eigenen Interesse versuchen alles so schnell wie möglich zu beheben. Und nur weil er die Restsumme jetzt schon fordert muss man sie ja nicht zahlen.

  2. #47
    Team Avatar von Cooki
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    3....
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Ich frage mich eh die ganze Zeit, warum man ein Thema für einen Bekannten so hochsterilisiert und dann noch so uneinsichtig ist.

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

  3. #48
    Mitglied
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    47
    Erstellt von

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Weil ich halt mitfühle mit meinen Bekannten , habe dort beim Umbau mitgeholfen etc.

    Frist ist gesetzt. Mal schauen was nun wird.

    Er wiederrum hat von meiner Sache mitbekommen und ist seit dem gewarnt. Tja und was soll man sagen, ein Erlebniss wie man es nicht erwartet hätte.

    In meiner Sache geht die Sache leider vor Gericht. Allein schon wegen dem KFB der sich bedient hat. Der Sitzt mittlerweile in Haft hat noch mehr auf dem Kerbholz sitzen.

    Gerechtigkeit siegt am Ende doch.

  4. #49
    Mitglied Avatar von ulla
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    4.347

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Ach herrje, das ist ja ein richtig langer Thread geworden. Wünsche den Akteuren viel Glück!

  5. #50
    Mitglied
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    6

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Hallo zusammen!
    Möchte mich dem Thema kurz anschließen. Wir fast das gleiche Problem haben und wir bräuchten mal Euer Rat!

    Also, unsere Küche wurde am 17.01.2012 geliefert und aufgebaut. Dabei wurden einige Mängel festgestellt (unter anderem hat der Monteur die Arbeitsplatte falsch ausgesägt). Habe dann am 20.01.2012 ein Schreiben vom Möbelhaus bekommen, das die Reklamationen in Bearbeitung sind.
    Nun gut!
    Bis zum 15.03.2012 habe ich nichts mehr von denen gehört. Also habe ich (am 15.03.2012) dann ein Brief mit einer Frist von 14 Tagen zur Behebung der Mängel per Einschreiben geschickt. Und heute bekomme ich ein schreiben vom Möbelhaus, wo mir mit geteilt wird, das diese meiner Frist widersprechen da die Anlieferung vom Vorlieferanten noch nicht da wäre....
    Aus dem schreiben geht auch hervor, das nicht alle Mängel beim Möbelhaus registriert wurden.

    Und nu

    Welche Möglichkeiten habe ich als Kunde, muß ich das alles so hin nehmen

    Gruß
    melle

  6. #51
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Du solltest alle Mängel mit eingeschriebenem Brief und sinnvoller Frist (4 Wochen) reklamieren. Eine zu kurze Frist ist kontraproduktiv, wie Du siehst.

  7. #52
    Mitglied
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    6

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Ok!

    Das Möbelhaus hatte eine Zeit von 10 WOCHEN!!!!

    Reicht das den nicht aus?

  8. #53
    Team Avatar von Gatto1
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    1.246

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Hallo Melle,

    für die Mängel, die bereits am 20.01. aufgenommen wurden, ist eine Nachlieferfrist von weiteren 14 Tagen durchaus in Ordnung - denn insgesamt kommst Du dann ja schon auf rund 9 Wochen.
    Für die Mängel, die NICHT am 20.01. schriftlich fixiert wurden, mußt Du allerdings wirklich eine längere Nachfrist setzen. Was dabei angemessen ist, hängt von der beschädigten Sache ab.
    Ist es z.B. nur ein Griff - dann reicht normalerweise eine Woche bis 10 Tage. Eine Tür aus Acryl oder Melamin ca.3 Wochen. Neu anzufertigende Korpusteile 4-5 Wochen, da dort ja noch der Transport durch eine Spedition erfolgen muss. Lackierte Teile oder Sonderanfertigungen können schnell auch mal 8 Wochen und mehr auf sich warten lassen.
    Ohne den Sachverhalt bei Dir zu kennen, würde ich an Deiner Stelle erst einmal vier Wochen ansetzen. Sollte es wirklich etwas kompliziertes sein, kannst Du ja immer noch ein paar Tage Kulanzfrist dranhängen - aber das liegt dann bei Dir.

  9. #54
    Moderatorin Avatar von menorca
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    6.614

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Naja, man fragt sich schon, was hat das Möbelhaus denn in den fast zwei Monaten vom 20.1. bis 15.3. gemacht?

    Edit: Gatto war schneller und diplomatischer

  10. #55
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
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    11.444

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    andere Kunden verärgert, Menorca


    *duck und wech*

  11. #56
    Mitglied
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Es wurden alle Mängel von den Monteuren am 17.01.2012 aufgenommen, nur in dem heutigem Schreiben tauchen nicht mehr alle auf!!!


    Vom 17.01.2012 bis zum 29.03.12 ist eine (für mich langsam eine unzumutbare Zeit) aussreichende Zeit um Mängel beseitigen zu können.

    Meine Frist wäre am 29.03.2012 abgelaufen und die schreiben mir heute schon, das sie das nicht einhalten werden!!!

    Kann ich nicht nach dem 29.03.2012 vom Kaufvertrag zurücktretten

    Würde es alles gelassener sehen, wenn Ostermann sich bischen bemüht hätte...und ich nicht hinterher laufen muss....

  12. #57
    Team Avatar von Gatto1
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Hast Du denn auch mal ein paar Fakten ?
    - welcher Küchenhersteller
    - welche Front
    - welche Mängel (am Besten mit Fotos)

    "Dann kann Sie geholfen werden" - frei nach Verona :-)
    Geändert von Gatto1 (22.03.2012 um 20:39 Uhr) Grund: Mal aus der Verena eine Verona gemacht...

  13. #58
    Mitglied
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    6

    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Möbelhaus: Ostermann
    Küchenhersteller: Nobilia
    Front: Platinum Hochglanz
    Mängel: Arbeitsplatte falsch ausgesägt, Fronten mit Kratzer (Unterschrank, Hängeschrank und Hochschrank), Schubladenblende defekt (ist dem Monteur aus der Hand gefallen), Zierblende von der Spülmaschine verbogen.

  14. #59
    Team Avatar von Gatto1
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Das ist eigentlich alles nichts dramatisches - die Teile hätten eigentlich alle nach spätestens 5 Wochen beim Möbelhaus angeliefert werden können/müssen.
    Vielleicht hat da einer ein wenig geschlafen...

    Was Deine Mängelrüge betrifft:
    die Mängel, die Du auf Deinem Montageprotokoll hast sind maßgeblich. Wenn in dem Schreiben jetzt einige Sachen nicht aufgeführt sind, dann ist das nicht Dein Problem. Vielleicht hat die Bürokraft auch nur nicht alle Positionen wieder aufgeführt ansonsten muss sich Dein Möbelhaus drum kümmern.

  15. #60
    Mitglied
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    Standard AW: Fristsetzung Nacherfüllung Mängelbeseitigung

    Schlimm nicht, nur für mich als Kunden auch nicht schön.

    Die Küche würde nun mal am 15.10.2011 bestellt und die Freude ist in zwischen weg!

    Seitdem 17.01.2012 ist eine provisorisch drauf gelegt Arbeitplatte und zerkratzte Schränke....und das Ende ist nicht in Sicht, da ja schon mitgeteilt wurde das meine Frist
    nicht eingehalten wird.....

    Was würdet IHR an meiner Stelle tuen?

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