Die AGB sind wie üblich knallhart und in einigen Punkten sicherlich auch anfechtbar. Durch die salvatorische Klausel wird eine Anfechtung aber eher wie das berühmte "Hornberger Schießen" ausgehen.
Du musst da ja nicht kaufen.
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Health and Family
Wer kann mir weiterhelfen.
Nach erfolgter Planung unserer Küche steht nun die Auftragserteilung bevor. Schlucken musste ich, als man mir mitteilte, dass nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig wird. In meiner Verunsicherung habe ich mir dann heute erst einmal die AGB's im Internet durchgelesen und fühle mich jetzt noch hilfloser. Mir scheinen diese AGB's sehr einseitig. Seht Ihr das auch so? Muss ich diese so akzeptieren?
Hier der Link: Miele, Siemens, Bosch, Küche von Nobilia, Brigitte, nicht billig sondern günstig
mfG Prophy
Die AGB sind wie üblich knallhart und in einigen Punkten sicherlich auch anfechtbar. Durch die salvatorische Klausel wird eine Anfechtung aber eher wie das berühmte "Hornberger Schießen" ausgehen.
Du musst da ja nicht kaufen.
Da würde ich auf jeden Fall
in Anspruch nehmen, damit das Geld abgesichert ist.2. Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse, wobei wir dem Kunden zu dessen Absicherung auf Anforderung – gegen Berechnung der uns entstehenden Kosten – eine Vertragserfüllungsbürgschaft zukommen lassen werden.
Ist das denn das gleiche wie eine Bankbürgschaft? Ich zweifle mal...
Leider vertreibt der Händler auch zu "Supermessepreisen", was ich bekannterweise mit argwohn betrachte. Solche Superlative in Verbindung mit so einem Schwachsinn wie "Werksverkauf" macht die Sache für mich nicht besser.
Er mag ja seriös sein, aber die Art der Bewerbung ist Kundenveralberung.
Miele, Siemens, Bosch, Küche von Nobilia, Brigitte, nicht billig sondern günstig
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft kann durch eine Bank, aber auch durch eine Versicherung gegeben werden und ist das, was sicherstellen soll, dass der Kunde seine Leistung erhält.


Heißt das nicht Bankbürgschaft oder Anzahlungsbürgschaft.
Meine mal gehört zu haben, daß eine Berechnung für die Bürgschaftsurkunde nicht Demjenigen anzulasten ist für dessen Absicherung diese bestimmt ist. Will heißen die Berechnung wäre nicht redlich sondern ist vom Ausstellenden zu tragen.
Ich habe eine Bankbürgschaft auch schon für meine Kunden ausstellen lassen. Diese aber nie berechnet.![]()
Der Begriff Bankbürgschaft ist eher die Methode der Sicherung der Vertragserfüllung, denn darum geht es ja, dass der Kunde sicher ist, dass der Vertrag erfüllt wird.
Zitat aus den Erklärungen zu Vertragserfüllungsbürgschaft:
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber in erster Linie vor Schäden im Falle der Insolvenz des Auftragnehmers. Unabhängig davon kann der Auftraggeber auch darauf zurückgreifen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erfüllt oder verweigert werden.
Hallo Küchentante,
wer die Kosten für eine solche Bürgschaft trägt, ist gesetzlich nirgendwo festgelegt.
Daher ist es reine Verhandlung-/Vertragssache, wie diese Kosten verteilt werden.
In diesem Fall sind die Kosten vom Verkäufer zu übernehmen - zumindest laut AGB.
*schüttel* - da würde ich nicht kaufen![]()
Da wäre ich auch skeptisch... Neugierig, wie ich bin, habe ich damals unsere Küche dort auch einmal durchrechnen lassen, mit Häcker, soweit ich erinnere. Preislich waren die nicht viel billiger. Warum kommt kein Kauf in einem Studio in Frage?
Vielen lieben Dank für Eure Statements. Ich habe es getan und nicht bereut. Der Anzahlungsbetrag wurde, mir entgegenkommend, deutlich reduziert. Die Leute sind wirklich sehr bemüht und alle Zusagen wurden eingehalten. Der Installateur hat seinen Job bestens erledigt. Ich habe mich wirklich rundum gut betreut und beraten gefühlt. Kann Küche24 nur wärmstens empfehlen. Nachdem ich die AGB's gelesen habe, habe ich erst einmal gründlich recherchiert und bin nur auf positive Resonanz gestoßen. Bin rundum zufrieden.
lG Prophy
Bekommen wir wenigstens ein Foto der Küche zu sehen? Das würde Deinen positiven Beitrag abrunden![]()
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