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Liebe Mitglieder des Küchen-Forum,

aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
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Forum: Küche und Recht - Thema:

Küchenvertrag auf Messe

- Tipps und Tricks
  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    04.04.2011
    Beiträge
    2

    Standard Küchenvertrag auf Messe

    Hallo liebe Community,

    ich bin neu hier und leider auch ziemlich grün hinter den Ohren. Meine Freundin und Ich haben letztes Jahr auf einer Messe einen Vertrag über eine Küche abgeschlossen (Meterpreis natürlich). Bitte nicht auf diesem Thema herumreiten, ich bin mir selber nicht ganz sicher, ob das so eine gute Idee war. Aber das ist jetzt schon um die Ecke.
    Damals im Vertrag wurde eine Anzahlung in Höhe von 1.300,00 € vereinbart.

    Nun sind wir beide schon kräftig am umbauen und wir haben auch schon ein Angebot für die Küche. Nun verlangt der Händler folgende Zahlungsmodalitäten:
    -Anzahlung: 50% innerhalb 10 Tage nach Auftragserteilung,
    bzw. 12 Wochen vor dem Liefertermin der Küche - per Rechnung.

    Hierzu meine 1. Frage: Im ursprünglichen Vertrag wurde nichts über eine zweite Anzahlung vereinbart. Muss ich dem trotzdem nachkommen?

    Dann gehts aber noch weiter:
    Der Händler würde uns noch einen Rabatt geben von 4%, wenn wir 90% der Gesamtsumme anzahlen. Ich habe mit ihm telefoniert und gesagt, dass wir dies nur gegen einen Bankbürgschaft machen würden. Er hat sofort zugestimmt und uns auch gleich das Angebot zukommen lassen. Hier hat er nun folgende Zahlungsmodalitäten aufgelistet:
    2. Anzahlung 90% des Enbetrages bis zum 15.04.2011
    Eine Bankbürgschaft wird nach Eingang der Anzahlung zugeschickt.

    Das halte ich persönlich für ziemlichen Schwachsinn. Sollte die Modalität nicht eher folgendermassen heissen:
    Anzahlung 90% des Enbetrages sofort nach Erhalt der Bankbürgschaft und
    Die Anzahlung erfolgt nach Erhalt der Bankbürgschaft.

    Wäre super, wenn mir irgendjemand was hierzu sagen könnte. Was haltet Ihr hiervon? Bin ich überhaupt verpflichtet noch eine Anzahlung zu leisten?

    Vielen Dank für Eure Antworten

  2. #2
    Team Avatar von Cooki
    Registriert seit
    10.10.2008
    Ort
    3....
    Beiträge
    7.205

    Standard AW: Küchenvertrag

    Richtig wäre es für beide Seiten:

    Du zahlst das Geld ein und bekommst Zug um Zug die Bankbürgschaft.

    Ansonsten gibt Dir der Händler die Bankbürgschaft und Du überweist.

    So wie er es will, geht es für Dich gar nicht.

    Man kann es aber ja mal versuchen, genauso mit der Anzahlungsergänzung.

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    04.04.2011
    Beiträge
    2
    Erstellt von

    Standard AW: Küchenvertrag

    Hallo Cookie,

    danke für deine Antwort, nur ich verstehe nicht was genau du jetzt meinst. Vor allem mit dem Satz "Du zahlst das Geld ein und bekommst Zug um Zug die Bankbürgschaft." Kannst du mir das bitte etwas genauer formulieren. Sorry, dass ich das nicht ganz verstehe
    Geändert von KerstinB (05.04.2011 um 06:41 Uhr) Grund: Vollzitat gelöscht, Beitrag direkt obendrüber

  4. #4
    Administrator Avatar von Michael
    Registriert seit
    01.01.1998
    Ort
    52.35901 - 9.28083
    Beiträge
    8.975

    Standard AW: Küchenvertrag auf Messe

    Hallo ThankYou,

    den Titel deines Themas habe ich mal geringfügig geändert. Das hilft später Suchenden das Thema besser einzuordnen.

    Erstmal zu deinen Fragen, deren Beantwortung an dieser Stelle selbstverständlich keinen Rechtsanspruch hat. Muss man ja heute immer drauf hinweisen.

    Wenn im Erstvertrag = Messevertrag keine zweite Anzahlung zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart ist, sollte das Verlangen danach nicht rechtens sein. Achte bitte auch auf Formulierungen wie z.B. "1. Anzahlung".

    Das Vorgehen bei der Bereitstellung einer Bankbürgschaft ist genau so wie von dir beschrieben. Du bekommst die Bankbürgschaft und die Gültigkeit dieser tritt nach deiner Zahlung auf das Konto des Händlers in Kraft.

    In deinem eigenen Interesse lies dir bitte dieses Thema durch, falls noch nicht geschehen:
    Küchenkauf auf Verkaufsmessen nach Meterpreis

    Alle weiterführenden Links darin sind sehr wichtig und könnten dich in deinem weiteren Vorgehen unterstützen.

  5. #5
    Team Avatar von Cooki
    Registriert seit
    10.10.2008
    Ort
    3....
    Beiträge
    7.205

    Standard AW: Küchenvertrag auf Messe

    Hi,

    bitte keine Zitate thank you, mein post steht ja direkt obendrüber und ich weiss gerade noch, was ich eben geschrieben habe.

    Was ist an meinem post nicht zu verstehen?

    Du zahlst das Geld ein, erteilst einen Lastschriftauftrag, gibst ( wenn es Ihn noch gebe würde ) einen Scheck ab und kriegst dafür die Bankbürgschaft.

    Geld? Ok, ....... was ist das

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