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Ergebnis 1 bis 11 von 11
Forum: Küche und Recht - Thema:

Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

- Tipps und Tricks
  1. #1
    janeway01
    Gast

    Standard Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    Hallo zusammen,
    ich habe es schon in meinem anderen Thema erwähnt, dass der KFB "vergessen" hatte meine Küche zu bestellen. Deshalb kommt es nun zu einer Lieferverzögerung von aktuell 3 Wochen.
    Der Chef des KFB meint, dass der Kunde grundsätzlich keine Entschädigung bekommen würde (in Geld), weil die Lieferverzögerung von 3 Wochen noch im gesetzlichen Rahmen liegen würde.

    Übrigens, die Auftragsbestätigung haben die nicht, sondern nur das Büro in Passau.

    Stimmt das?

    Ich fragte ihn, wo das denn stehen würde - keine Antwort...

    Vielleicht könnt Ihr mich aufklären

    Danke schon mal

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
    Registriert seit
    21.08.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    11.443

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    ... bist Du mal dem Link gefolgt, welchen ich Dir gesetzt hatte im anderen Thread?

  3. #3
    janeway01
    Gast

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    ja, danke.

    Hab schon in meinem anderen Thema geschrieben.
    Ist ja zum Glück bei uns nicht der Fall.

  4. #4
    Team Avatar von Cooki
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    10.10.2008
    Ort
    3....
    Beiträge
    7.205

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    Bei so viel background welches Du ja hattest, warum redest Du mit Ihm über Geld?

    Der soll die Küche rankriegen und sonst gar nichts.

    Welche Begründung hat er denn, dass seine Mondo-Nolte 7 Wochen länger dauert als eine normale Nolte?

    Die Auftragsbestätigungen haben die nicht? Wer kontrolliert denn die AB?

    Die Putzfrau in Passau?

    Ich versteh das alles nicht.

  5. #5
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
    Registriert seit
    21.08.2009
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    Schweiz
    Beiträge
    11.443

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    .. tja Cooki, wir haben wohl nichts beizutragen, weil der Fall ja ganz anders liegt individuell sozusagen
    Geändert von Nice-nofret (04.04.2011 um 09:20 Uhr)

  6. #6
    janeway01
    Gast

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    er sagt, er kann die Küche nicht ranschaffen.
    Und irgendwie müssen die ja einen auf den Deckel bekommen, oder?

    Ich weiß ja auch nicht, warum meine Küche 13 Wochen Lieferzeit hat und andere nur 5?

    @Nice: wie meinst Du das... individuell...

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
    Registriert seit
    21.08.2009
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    11.443

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    Hast Du ihm gesagt, dass Du mit dem Hersteller gesprochen hast und von dort weisst, dass sie keine Lieferschwierigkeiten haben, sondern innerhalb von 5 Wochen liefern könnten? (dazu brauchen sie natürlich den Auftrag und evt. die Anzahlung vom Küchenstudio ... jenachdem wie kreditwürdig das Küchenstudio beim Hersteller noch ist)

  8. #8
    janeway01
    Gast

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    ja, hab ich ihm gesagt...
    Aber er hat gesagt, dass sie die Lieferung noch bei sich organisieren müssen.
    Daraufhin habe ich gesagt, OK, vielleicht eine Woche lang, aber nicht 7 Wochen.
    Darauf kam keine Antwort...

  9. #9
    Mitglied Avatar von Bodybiene
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    23.05.2009
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    Kleines Kaff in Ostwestfalen
    Beiträge
    1.681

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    Also den würde ich definitiv nicht weiter empfehlen. Und das würde ich ihm auch sagen.

    LG
    Sabine

  10. #10
    Team Avatar von Gatto1
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    03.03.2009
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    Naumburg
    Beiträge
    1.235

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    Nun mal zurück zu den Fakten:

    Es kann immer mal passieren, das eine Leistung (hier Küchenlieferung) nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Über die Gründe können wir im Moment ja alle nur spekulieren - und das macht wirklich keinen Sinn.

    Wenn Du allerdings unliebsame Überraschungen vermeiden willst, dann solltest Du Deinem Küchenlieferanten unverzüglich eine schriftliche Nachlieferfrist von maximal drei Wochen setzen.
    Machst Du das nicht, dann kann die Lieferung auch erst in 8 Wochen oder 8 Monaten erfolgen. Solange Du nicht ausdrücklich eine "angemessene" Nachlieferfrist bestimmt hast (und das sind bei Küchen dieser Art nach gängiger Rechtsprechung ca. 3-4 Wochen), gilt die Lieferung als rechtzeitig wenn sie erfolgt - wann auch immer das sein wird.

    Also schreibe und siehe was passiert....

  11. #11
    janeway01
    Gast

    Standard AW: Liefertermin 3 Wochen Verzug - welche Entschädigung?

    Ok gut, dann mache ich das schriftlich.
    Denn telefonisch habe ich ja schon was mit dem Chef der Küchenabteilung ausgemacht, aber das beweist ja im Notfall nix...

    Verspätete Lieferung: angegebener Grund vom KFB: weil die Bestellung erst 4 Wochen nach der Anzahlung an Nolte abgegeben wurde.

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