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aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
Ergebnis 1 bis 8 von 8
Forum: Küche und Recht - Thema:

Rechtsfall Musterküchenabnahme

- Tipps und Tricks
  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    09.03.2011
    Beiträge
    2

    Standard Rechtsfall Musterküchenabnahme

    [FONT=Times New Roman]Das unverheiratete Paar (XY) ging am 16.03.2010 ins Möbelhaus Holzwurm (H)
    und schauten sich die Musterküchen an. Der eifrige Verkäufer (V)
    bot die zum Ausverkauf stehende Musterküche anstatt für 59.000,- EUR
    dem Paar für 18.000,- EUR inkl. Montage und Lieferung an.

    Da das Paar genau so eine Küche sich schon immer wünschte, aber der
    Hausbau erst in 2-4 Jahren erfolgen sollte zögerten diese noch.
    Am nächsten Tag vereinbarten Sie mit dem Verkäufer (V) dass sie die
    Küche kaufen möchten, aber nur wenn sie solange ihre Küche beim (H)
    kostenfrei lagern könnten bis sie diese benötigen.

    Der (V) willigt mündlich ein; wenn das Paar eine Anzahlung von 1.000,- EUR leisten würde und schickt am 17.03.2010 ein Fax mit dem Kaufvertrag an (XY).
    Das Paar stellt allerdings beim genauerer Prüfung des KV fest, dass der Vermerk "Liefertermin ca. 45 KW 2012 Abruf" vermerkt wurde und reklamiert dies, in dem Sie den KV ausbesseren und den Vermerk auf "Liefertermin auf Abruf des Kunden" ausbessern und diesen dann unterschrieben an den (V) zurück faxen.
    Als der (V) das Fax erhält, bestätigt er Faxeingang mit einem erneuten Fax der den Vermerk enthält: "Sehr geehrte Fam. XY das von Ihnen unterschriebene Fax haben wir erhalten, Ihr Auftrag wird auf Abruf gesetzt".
    Das Paar XY zahlt draufhin die Anzahlung von 1000,- EUR

    Als der (V) von seinem Vorgesetzten wegen der Vertragsabänderung Probleme bekommt, ruft dieser das Paar (XY)am 02.07.2010 an und teilte diesem mit, es handle sich um ein Missverständnis und er könne den Kaufvertrag so nicht gelten lassen. Wenn aber (XY) nochmals 6000,- EUR anzahle, gehe er mit dem Kaufpreis um 500,- zurück und er könne den Vermerk "Liefertermin auf Abruf des Kunden" so übernehmen; er benötige aber nochmals eine Unterschrift auf einen neuen Kaufvertrag.

    Da der KV erneut falsch mit dem Vermerk " Liefertermin ca. 45 KW 2012"
    an das Paar gefaxt hat, streichen (XY) erneut diesen durch und bessern
    diesen auf "Liefertermin: auf Abruf des Kunden" aus.
    Darauf überweist das Paar die geforderten 6.000,- EUR.

    In der KW 45 2012 meldet sich das Möbelhaus (H) beim Paar (XY) und möchte die Küche ausliefern da sonst Einlagerungskosten für das Paar entstehen würden.
    (XY) teilen dem (H) mit, dass sie immer noch kein Haus
    gebaut haben und die Küche somit erst in ca. 2 Jahren benötigen.
    Das Paar beruft sich auf das Fax & Faxbesätigung da dass Möbelhaus (H)
    danach nichts mehr bemängelt habe.

    Kann das Möbelhaus (H) vom Paar (XY) die Abnahme oder Einlagerungskosten verlangen?
    [/FONT]

  2. #2
    Mitglied Avatar von tantchen
    Registriert seit
    29.01.2009
    Ort
    Meckenbeuren, Bodensee
    Beiträge
    1.830

    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    Wir führen hier keine Rechtsberatungen durch, vielleicht wendest Dich mit diesem Problem besser an ein Jura-Forum oder gleich an einen Anwalt.

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    11.02.2010
    Beiträge
    125

    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    Das sieht mir eher nach Jurastudium aus ....

    Erwartest Du hier ernsthaft Vorschläge für eine Klausur ?

  4. #4
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
    Registriert seit
    21.08.2009
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    Schweiz
    Beiträge
    11.443

    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    schöner Versuch

  5. #5
    Administratorin Avatar von KerstinB
    Registriert seit
    14.02.2008
    Beiträge
    22.536

    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    Ich habe dich mit diesem unrealistischem Fall mal zu Küche und Recht verschoben.

    Aber hier heißt es Hausaufgaben machen oder zum Rechtsanwalt, wobei wir ja noch nicht das Jahr 2012 haben

  6. #6
    Mitglied
    Registriert seit
    09.03.2011
    Beiträge
    2
    Erstellt von

    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    Kerstin
    leider ist der fall nicht unrealistisch
    ich habe diesen nur für die juristen hier im forum mal
    in juristendeutsch umgeschrieben
    und das fällige datum im jahr 2012 einfach mal als gegeben
    angenommen sowie dass das möbelhaus probleme macht.
    Geändert von KerstinB (09.03.2011 um 12:20 Uhr) Grund: Vollzitat gelöscht und durch direkte Anrede ersetzt

  7. #7
    Mitglied Avatar von Bodybiene
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    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    Seit wann haben wir hier Juristen im Forum?

    Ich dachte hier gibt es Monteure, , Schreiner und Küchennutzer.
    Finde auch das sowas ja eigentlich in ein Anwaltsforum gehört.

    LG
    Sabine

  8. #8
    Mitglied
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    Standard AW: Rechtsfall Musterküchenabnahme

    san_m.h: Und was bezweckst Du damit
    Geändert von KerstinB (09.03.2011 um 12:20 Uhr) Grund: Vollzitat gelöscht, Beitrag auch zuzuordnen

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