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Forum: Küche und Recht - Thema:

kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

- Tipps und Tricks
  1. #1
    Mitglied
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    28.02.2010
    Beiträge
    3

    Standard kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    waren gestern in einem möbelhaus dort wurde uns eine küche von siematic SL 505 (ausgestattet mit geflammten shivakashi white granit und allen permiumklasse geräten von siemens sowie alles in echtholz massiv nussbaum) urspr. kaufpreis 58.900 EUR für 19.000 EUR angeboten
    wir waren schon vor 2 jahren dort und waren schon immer von dieser küche begeistert
    da wir nächstes od übernächstes jahr bauen möchten und heuer uns ein grundstück noch kaufen möchten
    wollten wir mit dem händler darüber verhandeln wegen der abnahme verpflichtung
    wir haben gehört, dass es rein rechtlicht 25% nichtabnahmeentschädigung dem händler zustehen würden
    dieser sagte aber, dass es sich hier um eine musterküche handelt müssten wir auf jedenfall bei nicht abnahme den vollen preis bezahlen
    auch verhandelbar wäre der küchenpreis nicht mehr da diese schon so extrem reduziert wurde und dies nur da die ganze küchenabteilung neue küchen bekomme.
    da wir halt noch kein grundstück besitzen ist das ganze für uns auch momentan ein risikofaktor...nur ob man eine solche küche nochmal für den preis bekommen könnte ist halt fraglich..

    danke schon mal für eure beiträg
    vg
    markus & irmi

  2. #2
    Administrator Avatar von Michael
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    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    Hallo Markus,

    aus deinem Beitrag geht nicht hervor, ob du bereits unterschrieben hast oder nicht.
    Ich vermute nur....

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
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    3
    Erstellt von

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    hallo michael
    nein bislang habe ich noch nichts unterschrieben/gekauft
    war dort erst gestern
    der verkäufer möchte mich am montag od dienstag nochmal anrufen

    Zitat Zitat von Michael Beitrag anzeigen
    Hallo Markus,

    aus deinem Beitrag geht nicht hervor, ob du bereits unterschrieben hast oder nicht.
    Ich vermute nur....

  4. #4
    Administrator Avatar von Michael
    Registriert seit
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    52.35901 - 9.28083
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    8.431

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    Das entspannt die Situation erstmal.

    Ich halte es für unnötig jetzt bereits zu unterschreiben. Schwer vorstellbar, dass die Musterküche so schnell verkauft wird.

    Die Vertragsgestaltung liegt jedenfalls noch offen und ihr könnt noch Einfluss darauf nehmen, dass er für beide Seiten fair ist.

    Sollte sich der Händler darauf nicht einlassen, halte ich ihn für den falschen Partner.

  5. #5
    Mitglied
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    Beiträge
    124

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    Hallo,
    Ihr solltet Euch darüber im klaren sein,
    ob Ihr Euren Grundriss an einer vorbestellten
    Küche festmachen wollt. Ihr müsste ja erst
    mal ein Grundstück finden, nach diesem richten
    sich ja auch die Aussenmaße des Hauses und
    somit die Inneneinteilung des Hauses.
    Sollte dann an der Küche etwas zu änders sein,
    bzw muss etwas ergänzt werden, kann das
    schwierig werden. (Echtholz ist z.B nicht lichtecht)
    Ich würde es an Eurer Stelle nicht machen,
    Es wird auch in Zukunft bestimmt Küchen geben,
    die Euch gefallen.

    Gekas

  6. #6
    Mitglied
    Registriert seit
    28.02.2010
    Beiträge
    3
    Erstellt von

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    die küche würde schon in etwa unserem wunsch nach form und größe entsprechen allerdings das mit dem echtholz haben wir noch nicht bedacht, da unser haus schon sehr viele fenster bzw. glasfronten haben wird....
    glaubt ihr der küchenpreis ist noch zu hoch angesetzt?
    wie steht es mit dem gesetzt wg 25% erstattung?
    vg

  7. #7
    Administrator Avatar von Michael
    Registriert seit
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    52.35901 - 9.28083
    Beiträge
    8.431

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    Da gibt es kein Gesetz. Das wird im Kaufvertrag geregelt.

  8. #8
    Team Avatar von Gatto1
    Registriert seit
    03.03.2009
    Ort
    Naumburg
    Beiträge
    1.089

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    Hallo Ihrs,

    mal ganz kurz.

    1. Es gibt im deutschen Vertragsrecht kein Rücktrittsrecht "weil man nicht mehr will" - oder das mit dem Hausbau nicht klappt.
    Ein Rücktrittsrecht gibt es letztlich nur bei erheblichen Mängeln an der gekauften Sache (ich lass jetzt die Gründe wg. Betrug etc, mal aussen vor).
    2. Wenn ein Vertrag (auf-)gelöst werden soll, geht das daher nur, wenn BEIDE Vertragspartner damit einverstanden sind.
    3. Kann einer der beiden Vertragspartner dennoch seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen, gewährt der Gesetzgeber dem anderen Part u.a. ein Recht auf Schadenersatz zu
    4. Aus diesem Recht auf Schadensersatz leitet sich dann der "Erstattungsbetrag" bzw. die "Abstandszahlung" ab.
    5. Damit man nicht in jedem einzelnen Fall eine aufwändige (und teure) Einzelrecherche betreiben muss, haben die Gerichte im Möbelbereich irgendwann mal an Fallbeispielen ausgerechnet, wie hoch prozentual zum Auftragswert der Schaden ist.
    -Wenn nur die Unterschrift geleistet wurde, aber der Verkäufer noch keine Ware bestellt hat, liegt sein Anspruch dennoch bei 25 (Küchen bis 32%) des Auftragswertes.
    - Wurde die Ware vom Händler bereits bestellt, aber vom Hersteller noch nicht produziert, kann sich dieser Betrag auf 36% erhöhen (zzgl. evtl. Stornogebühren des Herstellers)
    - wurde die Ware bereits produziert, aber noch nicht eingebaut, kann der Schadensersatz 100% abzüglich der reinen Montagekosten betragen
    Natürlich steht dem Käufer in jedem einzlenen Fall das Recht zu, nachzuweisen, das der Schaden geringer war, aber das muss er tatsächlich NACHWEISEN nicht nur behaupten.

    Wenn man also eine Küche bestellt, die es bislan nur auf dem Papier gibt, sind 25-32% eine gängige "Abstandssumme". Wenn -wie in diesem Fall- bereits diese Küche existiert, und der Verkäufer vielleicht sogar einem anderen Kunden abgesagt hat, weil diese Ausstellungsküche ja schon an Dich verkauft war, dann kann er natürlich darauf bestehen, das Du die Küche auch abnimmst.


    Gatto1

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    31.01.2010
    Beiträge
    106

    Standard AW: kein rücktrittsrecht bei nichtabahme 100%!? Siematic

    Hallo Markus,

    Ich kann Dir nur abraten jetzt bereits die Küche zu kaufen.

    Dein Grundstück hast Du noch nicht gefunden,
    das heisst du weisst jetzt noch nicht wie die Zimmer im Haus eingeteilt sind.
    Wo ist der Eingang
    Wo sind die Fenster
    Wo lang bzw. wie breit ist das Haus wie breit bzw. lang ist die Küche usw.usw.
    Wenn du jetzt bereits die Küche hast gibst du logischerweise dem Architekten ein Konzept vor.
    Schau Dir die Pläne vom Architekt an und entscheide Dich dann für ein Küchenkonzept mit dem Architekten.
    Möglicherweise kaufst Du auch ein Haus vom Bauträger ( fertige Pläne), das würde möglicherweise nicht gehen weil die Küche zu klein ist.
    Ich möchte nicht den Oberlehrer spielen, aber Du kaufst Dir keine Sommerreifen und suchst Dir dann das Auto dazu.
    Du würdest sicher auch nicht die Vorgabe für ein 6*7 m Wohnzimmer geben weil Du ein 3*4 m Sofa hast oder?

    gruss

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