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Health and Family
Das ist passiert...
Wir haben uns auf der Messe von einem Verkäufer überrumpeln lassen und einen solchen Kaufvertrag unterschrieben, d.h. wir haben erst danach gemerkt, dass dies ein Kaufvertrag ist, da wir schon ziemlich erschöpft waren. Geworben wurde mit 33% Rabatt, begrenzt auf 40 Kunden ... auch hier stehen Meterpreise, Preisgruppe usw. aber keine genauen Angaben zur Küche. Ebenso steht in den AGBs der Hinweis, dass der Vertrag nach 3 Wochen wirksam wird usw. Wir wollen nun zurücktreten. Hätten Sie einen Kündigungstext für uns?
Ich hatte. Und der Leser revanchierte sich. Er machte mich auf ein Gerichtsurteil aufmerksam, das mein Rechtsgefühl bestätigt. Es wurde erlassen vom AG Frankfurt am 22.11.2002 unter dem Aktenzeichen 32 C 1677/02 – 48. Ich gebe den Leitsatz wieder, wie ihn die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Schweizer formuliert hat:
"Haben sich die Parteien über wesentliche Punkte des Kaufvertrages, wie etwa Kaufgegenstand, Kaufpreis usw. nicht geeinigt, ist ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen."
Ansonsten schildere ich den Fall verkürzt in meinen laienhaften Worten: Weil das fragliche Möbelhaus für alle an diesem Tage abgeschlossenen Kaufverträge einen Rabatt von 20% anbot, unterschrieb eine Kundin eine mit Kaufvertrag bezeichnete Vereinbarung, wonach sie zum Preis von 13.000 Euro folgendes erwarb: "Eine Küche 300/900, Geräte und Arbeitsplatte werden noch ausgesucht."
Die Kundin zahlte 1.300 Euro an. Einige Tage später schickte sie an das Möbelhaus ein Kündigungsschreiben. Ihr Pkw sei defekt und sie müsse kurzfristig einen neuen anschaffen. Den Küchenkauf müsse sie deshalb verschieben.
Das wollte das Möbelhaus nicht so einfach hinnehmen und verlangte eine Abstandssumme von 30% des Kaufpreises, also 3.900 Euro. Da die Käuferin sich weigerte, klagte der Möbler auf Zahlung - ohne Erfolg. Ein Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, weil nicht alles konkret vereinbart war, entschied das Gericht. Die Anzahlung zeige lediglich, dass es einen Rechtsbindungswillen der Kundin gegeben habe. Aber es sei offen geblieben, wie die Küche letztlich aussehen sollte. Somit gebe es keinen konkreten Vertragsgegenstand, also auch keinen Vertrag.
Quelle: Clever Küchen kaufen
Dieses Problem habe ich gerade auch...![]()
Storno mit 25 %... Das wären dann auf Jeden Fall schon mal 2.500 Euro...
Und eine Küche will ich von DENEN sicher nicht mehr...![]()
Danke für deine Antwort, Michael.
Wir fragen vorher bei der Rechtsschutzversicherung nach.
Geändert von A_und_S (18.08.2009 um 08:52 Uhr)
Wobei die Zeitspanne zwischen Vertrag und Storno irrelevant ist. Es geht hier nur um einen nicht konkretisierten Kaufgegenstand.
Z.B. "Eine Küche mit E-Geräten zum Preis von € 12.000,-" ist nach Meinung des urteilenden Gerichtes in dem konkreten Fall zu schwammig, wodurch nicht von einem Kaufgegenstand die Rede sein kann.
Ohne diesen aber auch kein Kaufvertrag.
Das muss erfüllt sein. Ansonsten habt ihr leider keine Chance, was widerum keine Rechtsauskunft, sondern nur meine Erfahrung ist.![]()
*gelöscht*
Vielen Dank.
danke, das beruhigt mich schon mal...
mein freund geht jetzt da morgen mit dem ausgedruckten gerichtsurteil hin...
wenn das gut geht, plan ich die küche gern mit euch... ;-)
aber jetzt müssen wir erst mal aus der nummer wieder raus...
Hallo a_u_s,
ich will Dir ja nicht alle Hoffnung nehmen, aber so einfach wird das dann nicht. Entgegen Michael's Meinung, gehe ich davon aus, das der Kaufgegenstand hinreichend präzisiert ist.
Ihr habt eine bestimmte Modellpalette, ein Volumen (7,5m) dies sogar präzisiert (-3,5, Hängeschränke) sowie die Zahlungsmodalitäten geklärt. Das sollte reichen. Das Gericht hat nur die WESENTLICHEN Details als Eckpunkte verlangt und nicht ALLE.
Von daher denke ich, das Ihr damit nicht durchdringt.
Allerdings sehe ich einige andere Vertragsbestandteile, über die man eine Auflösung hinbekommen könnte - zwar durch die Hintertür - aber das wäre ja im Endeffekt egal.
Dafür habe ich aber jetzt keinen Nerv mehr (sorry, aber es war ein langer Tag). Wenn Du magst, dann schick mir bitte mal Euren Vertrag - ich setze mich dann später damit auseinander.
Gatto1
Die Leute des Küchenstudios mit dem Stand auf der Kemptener Messe haben heut nicht nachgegeben. Sie bestehen auf dem "Vertrag". Die Rechtsschutzversicherung gibt kein OK für ein Gespräch mit nem Anwalt, da wir eine Selbstbeteiligung bis 200 € haben. Erst wenn der sagen würde, dass es durchgeht, würde die Versicherung zahlen. Es sieht also sehr schlecht aus.
Wir werden jetzt sicher mal zum Rechtsanwalt gehen. Nur, wo finde ich einen guten in der Nähe, der sich hier auskennt?
Ich weiß jetzt leider auch nicht, was wir sonst noch tun können...
VG,
A_und_S
Geändert von A_und_S (18.08.2009 um 17:45 Uhr)
Hallo, eine ganz andere Idee: Ich nehme an, Ihr habt einen Kaufvertrag unterschrieben, weil Ihr eine Küche braucht und wollt.
Mir ist nicht ganz klar, warum Ihr sofort zurücktreten wollt. Wo sind die Haken, was ärgert Euch? So, wie ich es kenne, gibt es bei diesen Angeboten einen Preis für xxx Meter Küche... was spricht dagegen, zu sehen, was man aus dem Euch vorliegenden Angebot machen kann? Stellt einfach das Angebot, das man Euch gemacht hat, ins Planungsboard und viele Spezialisten hier können Euch raten, wie Ihr aus der Planung und dem Angebot das Beste machen könnte... vielleicht sieht es gar nicht so übel und vielleicht sogar ganz gut aus!
Alles Gute, Ulla
Hallo Ulla,
der Haken ist einfach der, dass wir DEFINITIV keine Küche kaufen wollten, als wir auf die Festwoche gefahren sind. Und als wir im Vertrag erstmal das Kleingedruckte lasen und gesehen haben, dass es kein Rücktrittsrecht innerhalb von 2 Wochen gibt, wie man das "sonst so gewohnt" ist, haben wir das Vertrauen in diese ganze Sache total verloren. Davon hat der Verkäufer nämlich nicht ein einziges Wort erwähnt. Solche Dinge halte ich einfach generell für nicht seriös.
Als wir dann daheim ankamen und gesehen haben, was denn der Trick bei Meter- und Messeküchen so ist, hat uns das natürlich nicht gerade beruhigt.
Von daher möchten wir bei dieser Firma ganz sicher keine Küche kaufen, da wir unseres Erachtens nach auch über die ganze Geschichte getäuscht wurden. Es kann uns auch niemand von denen sagen, wie die Küche konkret ausgestattet ist etc. Da weiß ich doch nicht, ob ich in zwei Jahren da nicht totalen Schund für das Geld bekomme.
Die Kombination aus diesen Dingen hat zu dieser Entscheidung geführt.
Wir haben uns jetzt beim Anwalt beraten lassen und er nimmt das in die Hand.
Die Festwoche ist nämlich keine reine Messe sondern eine Freizeitveranstaltung, nur so als Tipp für andere...
Viele Grüße und vielen Dank an Michael und Gatti für Eure Tipps. Wir halten euch gerne weiter auf dem Laufenden sobald wir mehr wissen.
also manchmal mal wundere ich mich wirklich mit welcher planlosigkeit leute durch ihr leben stolpern.
Wie kann man bitte "definitiv keine küchen kaufen" wollen und dann bei einem küchenhändler ein papier unterschreiben?
bei jedem halbwegs verständigen menschen sollten doch die glocken läuten wenn er irgendwas unterschreiben soll.
ausserdem gibt es kein rücktrittsrecht innerhalb zwei wochen, bzw. nur bei haustür, telefon verkäufen und ähnlichem.
ansonsten halte ich es für schwierig über diesen fall zu referrieren, da wesentliche informationen fehlen. wie kam der vertrag genau zustande, was ist in ihm aufgeführt usw.
Hallo Schmunzler,
man muss nicht durchs Leben stolpern, um so etwas zu unterschreiben. Sehr oft wird wirklich getäuscht und eine heitere Stimmung ausgenutzt.
"Bestätigen Sie bitte den kostenlosen Beratungs- und Aufmassgutschein hier mit Ihrer Unterschrift, damit wir den Termin telefonisch vereinbaren können", ist nur eine von unzähligen Möglichkeiten um an die begehrte Unterschrift zu kommen.
Das kann hinterher keiner beweisen und Unterschrift ist Unterschrift.
In so einem Fall ist es durchaus legitim von "Täuschung" zu sprechen und niemand kann sich davon freisprechen, nicht schonmal in der Situation gewesen zu sein.
Nochmal für alle:
Es handelt sich um Veranstaltungen, die von Profis durchgeführt werden. Es ist keine Schande hinterher eingestehen zu müssen, von Profis ausgetrickst worden zu sein.
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