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Forum: Küche und Recht - Thema:

Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

- Tipps und Tricks
  1. #16
    Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2009
    Beiträge
    8

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    Zitat Zitat von schmunzler Beitrag anzeigen
    also manchmal mal wundere ich mich wirklich mit welcher planlosigkeit leute durch ihr leben stolpern.

    Wie kann man bitte "definitiv keine küchen kaufen" wollen und dann bei einem küchenhändler ein papier unterschreiben?
    bei jedem halbwegs verständigen menschen sollten doch die glocken läuten wenn er irgendwas unterschreiben soll.

    ausserdem gibt es kein rücktrittsrecht innerhalb zwei wochen, bzw. nur bei haustür, telefon verkäufen und ähnlichem.

    ansonsten halte ich es für schwierig über diesen fall zu referrieren, da wesentliche informationen fehlen. wie kam der vertrag genau zustande, was ist in ihm aufgeführt usw.
    Hallo Schmunzler,

    sehr schön, dass du das alles sofort wusstest und bereits aufgeklärter bist. Schön für DICH. Deswegen musst du andere Leute hier nicht runtermachen.
    Ach ja, wenn du natürlich vorher mit einem Schild durch die Welt läufst, auf dem steht "Kauft keine Meter-Küchen auf Messe-ähnlichen Veranstaltungen, da gibt es kein Rücktrittsrecht!", dann kannst du dich gerne so äußern...
    Ansonsten ist eine solche Äußerung einfach nur na ja, schlicht und ergreifend gemein. Dann kannst du auch einfach

    Ich finde, dass hier die Machenschaften dieser Verkäufer angeprangert werden sollten und nicht die Menschen, die darauf hereingefallen sind. Klar ist jeder für sein Leben verantwortlich etc., aber es gibt eben auch unseriöse Tricks von Profis, mit denen man nicht in jedem Moment rechnet...

    Außerdem: Das mit dem Rücktrittsrecht ist den meisten Leuten NICHT bewusst, wenn sie auf einer Festwoche (das war hier keine reine Messe, wohl gemerkt!) vorbeischauen, um sich im Bierzelt und an ein paar netten Ständen einen schönen Tag machen wollen. Ich habe ein paar Bekannte von mir zu dem Thema befragt und KEIN einziger von ihnen wusste, dass man bei so etwas kein Rücktrittsrecht hat. Und darauf verlässt man sich doch meistens.

    für deinen hilfreichen Beitrag...

  2. #17
    Mitglied
    Registriert seit
    14.10.2008
    Beiträge
    15

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    1. mir liegt es fern irgendwelche menschen nieder zumachen.
    nur solltest du evtl. mal mit selbstkritik bei dir anfangen und nicht nach ausreden suchen. (pöse verkäufer, sonniges wetter, drei kölsch zuviel usw usw.)
    solltest du über 18 sein, nicht entmündigt ergo voll geschäftsfähig, bist ausschließlich erst mal du allein für dein tun und handeln verantwortlich.

    was mich ärgert ist der mangelnde wille zur eigenverantwortung die viele leute in deutschland an den tag legen. dann sind schnell die widrigen umstände, andere menschen, das wetter und 1000 andere gründe schuld nur nie man selber.

    ein gutes beispiel ist das theme "rücktrittsrecht". dummerweise sind viele menschen der meinung es gäbe ein generelles rücktrittsrecht von abgeschlossenen verträgen. für diesen mangel an wissen ist aber nicht die gesellschafft, das fernsehen und der papst schuld sondern ausschließlich man selber.

    wie ich schon sagte, macht is nicht viel sinn über diesen fall hier zu diskutieren, wir kennen nur deine sichtweise und die dürfte ja leicht subjektiv eingefärbt sein.
    mir ist auch durchaus bewußt das es "kollegen" gibt die mit grenzwertigen methoden versuchen zu abschlüssen zu kommen.
    und dieser umstand sollte doch wohl jedem bewohner dieses planten bewußt sein, das es leider einen haufen pöser purschen gibt die einem an das geld wollen. allein das ist schon grund genug nicht mal eben zwischen tür und angel irgendwelche papiere zu unterschreiben ohne ihren sinn erfaßt zu haben.

  3. #18
    Moderator Avatar von martin
    Registriert seit
    23.01.2006
    Ort
    Barsinghausen
    Beiträge
    5.335

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    für diesen mangel an wissen ist aber nicht die gesellschafft, das fernsehen und der papst schuld sondern ausschließlich
    An dem mangelnden Wissen sind durchaus die Medien mitschuld. Über Rechte der Verbraucher wird allenthalben berichtet, über die Pflichten äußerst selten.

    Und jetzt hört auf Euch gegenseitig zu "beharken". Auch Dein letztes Posting war, ich drück's mal vorsichtig aus, suboptimal formuliert, Schmunzler.

  4. #19
    Mitglied
    Registriert seit
    18.08.2009
    Beiträge
    8

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    ich habe auch niemanden anderen dafür verantwortlich gemacht, wenn du das mal genau nachliest, bitte.
    nur, weil ich mich jetzt nicht öffentlich vor dir niederknie und mich selbst geißele, weil ich so doof war, heißt es noch lange nicht, dass ich meine eigene schuld nicht sehe. ich übe sehr wohl selbstkritik und dieses lehrgeld muss ich wohl jetzt zahlen und dann passiert mir sowas hoffentlich auch nicht mehr. ein paar passende sprichwörter:
    "aus fehlern lernt man"
    "aus schaden wird man klug"

    vielleicht ist dir ja schon mal was passiert, so dass du klüger geworden bist, oder bist du einfach nur allwissend auf die welt gekommen?

    lassen wirs jetzt einfach und nehmen dein "selber schuld!" zur kenntnis...

  5. #20
    Mitglied
    Registriert seit
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    Beiträge
    15

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    welcher teil hat der dir denn nicht gefallen?

    ich rede nun mal gern klartext und hass es süßholz zu raspeln.
    und die wahrheit schmerzt manchmal.....

  6. #21
    Moderator Avatar von martin
    Registriert seit
    23.01.2006
    Ort
    Barsinghausen
    Beiträge
    5.335

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    Diese Passage
    nur solltest du evtl. mal mit selbstkritik bei dir anfangen und nicht nach ausreden suchen. (pöse verkäufer, sonniges wetter, drei kölsch zuviel usw usw.)
    solltest du über 18 sein, nicht entmündigt ergo voll geschäftsfähig, bist ausschließlich erst mal du allein für dein tun und handeln verantwortlich
    hätte man durchaus diplomatischer formulieren können. Das hat nichts mit Süßholzraspelei zu tun, sondern mit Taktgefühl. Um Klartext zu reden, muss man ja nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.

    Ich hoffe, wir sind damit jetzt durch. Ich möcht hier nur ungerne irgendwelche Passagen löschen.

  7. #22
    Mitglied
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    621

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    Ich kann nur empfehlen, auch einfach mal regelmäßig in Verbraucherforen zu lesen. Man nimmt so einiges auf, was anderen schon passiert ist und einem dann hoffentlich nicht selbst passieren wird. Bevor ich so einen Fall, bei dem es um Heizungsverkäufe auf Messen ging, in einem Verbraucherforum gelesen hatte, wusste ich auch nichts vom nicht vorhandenen Rücktrittsrecht auf Messen. Ich habe mittlerweile so viel gelesen, dass ich wahrscheinlich nicht mal dann eine Unterschrift geben würde, wenn ich nichts kaufen möchte, wenn es wirklich seriös ist, ich keine Waschmaschine bekomme und die Unterschrift wirklich in meinem Sinne wäre .

  8. #23
    Mitglied Avatar von tantchen
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    Meckenbeuren, Bodensee
    Beiträge
    1.830

    Standard AW: Küchenkauf nach Meterpreis - Ein Vertrag zum Kippen

    Hallo!

    Frage: Habt Ihr schon eine Anzahlung gemacht? Wenn nein, lasst es doch einfach, sollen die doch anfangen mit verklagen...

    Diese 25% Stornogebühren: die beziehen sich auf den wirklichen Auftragswert. Frage ist aber: wie hoch wäre dieser denn überhaupt gewesen? Denn in diesen "Verträgen" ist meist die Rede von lfm, aber die Hängeschränke kann man auch weglassen und bekommt die dann verrechnet. Außerdem könntet Ihr behaupten, keine Arbeitsplatte von denen nehmen zu wollen, sondern einen Granit von Hersteller XY usw.

    Wenn Ihr dann noch auf der Messe keine eindeutigen "Spuren" in Form eines Grundrisses mit gewünschter Planung hinterlassen habt, sieht die Sache ja schon besser aus.
    Denn wie soll der Küchenhändler dann beweisen, dass Ihr genau diese oder jene Form gekauft hättet mit allen Oberschränken usw. Ihr hättet ja theoretisch auch einfach nur die Möbel ohne Arbeitsplatte nehmen und selber aufbauen können. Denn über diesen GEgenstand habt Ihr euch ja eben NICHT genau geeinigt, so wie es am Threadanfang die Basis für das Urteil war.
    -> Also keine toten Ecken (oder noch schlimmer Eckschränke) und somit auch schonmal keine Möglichkeit für den Händler mit der Formulierung "Maßgeblich ist die Länge der Rückseiten der Unterschränke von Wandecke zu Wandecke" abzuzocken. Kommt nämlich oft vor, dass diese Ecken mitberechnet werden als Unterschrankrückseiten, wie wenn es Eckschränke wären. Und sowas muss man dem Richter erstmal plausibel erklären, oder?

    Dann blieben möglicherweise nur noch die Anzahl lfm an Unterschränken ohne Arbeitsplatte zu berechnen übrig und davon dann die 25%. Was käme denn dabei heraus?

    Ich hatte damals das Glück im Unglück, dass ich nur für die Mindestmenge von 3m unterschrieben habe. Konnte mich dann später aus der Sache rauskaufen, indem ich den Kompromiss "keine Küchenabnahme dafür Aufsatzschrank zum Listenpreis" gemacht habe. Hab dem Verkäufer eben klargemacht, dass ich die 3m mit den Mindestumbauschränken aber in teuerster Variante + apotheker vollmachen könnte, aber keine Gänger usw. Das hätte ihm wohl auch net viel mehr Gewinn gebracht...
    Kostete mich im Endeffekt vielleicht 300-400 Euro zuviel für den Ausfatzschrank, aber besser so als um die bereits geleistete Anzahlung in doppelter Höhe mit dem Händler zu streiten oder dem einfach die 300,- Provision für den Messeverkäufer zu zahlen und mit leeren Händen dazustehen.

    Stell doch auf jeden Fall mal hier Deinen Grundriss ein und las uns die Sache unter die Lupe nehmen.

    Gruß
    Andrea

    (die Euch die Daumen drückt)

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