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aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
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Forum: Küche und Recht - Thema:

Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

- Tipps und Tricks
  1. #31
    Administrator Avatar von Michael
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    Standard AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

    Hallo Fly,

    aus Gründen der Flexibilität wird das Fach mit Lifttür oft in der Größe einer genormten Nische bestellt. Dann geht es nicht ohne Ausgleichsblende. Dafür kann man die Lifttür später entfernen und ein Einbaugerät (Mikrowelle, Dampfgarer) einsetzen.

  2. #32
    Spezialist
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    408

    Standard AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

    Hallo Michael,
    da hast Du schon recht,aber dann kann ich später immer noch die Blende setzen und setze sie dann oberhalb des 2ten Gerätes da ich es optisch nicht gut finde zwischen zwei Geräten eine Holzblende zu sehen.

    Bei uns wird diese Griffleiste sehr oft geplant da ich hier, unabhängig jetzt von dieser Lösung viele Möglichkeiten habe ohne Ausgleichsblenden zu planen.
    Gerade im Lackbereich kann ich jede Tür so schneiden wie ich sie brauche.


    Gruß
    Fly

  3. #33
    Administrator Avatar von Michael
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    52.35901 - 9.28083
    Beiträge
    8.975

    Standard AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

    Ich verstehe was du meinst. Sehe ich auch so. Backofen; Lifttür und dann die Ausgleichsblende. Da sich Häcker immer mehr in Richtung Massenvermarkter entwickelt, werden solche Feinheiten für den Handel zukünftig sicher nicht einfacher zu realisieren sein.

  4. #34
    Mitglied
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    68
    Erstellt von

    Standard AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

    Cooki: Die Wange ist jetzt magnolie glänzend, sollte aber Akazie dunkel (matt?) sein, im Auftrag steht: W2558230 für Hochschränke Ausführung Kunststoff 2,5cm Farbe 249 Akazie dunkel Repo Matex. Reicht dir das?

    Wir haben die Front 1030 aber welches Material die Wange hat, weiß ich nicht?

    Michael und Co: mit der Blende habt ihr Recht, da hab ich mich auch schon gefragt, warum das so sein muss. Wobei ich damit leben könnte, wenn der Rest behoben würde...

    Lena: wir haben (noch) gar keinen Fliesensockel, der kommt erst in ein paar Wochen dran und wird hinter dem Hochschrank ausgelassen...

  5. #35
    Mitglied
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    68
    Erstellt von

    Standard AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

    Wir haben die Zahlung nun nach Rücksprache mit dem KFB um 1000 Euro vor Skonto gekürzt. Er hatte zwar etwas mit den Zähnen geknirscht, aber mein Mann war so überzeugend, dass es dann letzendlich keine Widerrede mehr gab . Mal sehen, wann die Wangen ausgetauscht werden. Nochmals danke für eure Hilfe!

    Gruß, webgirl

    PS: wenn die Elektriker da waren und die Küche mal einigermaßen vom Staub befreit wurde (noch herrscht das Chaos auf der Baustelle) stelle ich gerne auch mal Bilder ein!

  6. #36
    Moderatorin Avatar von menorca
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    04.12.2008
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    München
    Beiträge
    6.610

    Standard AW: Zahlung nach Küchenmontage - wieviel darf ich zurückbehalten?

    Das ist für euch doch jetzt eine gute Lösung! Und wenn dann alles mängelfrei ist, dann freut sich euer auch über eine prompte Restzahlung.

    Und wir feuen uns über Bilder!

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