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aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, daß aufgrund eines Erlasses des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 12 - am 03.02.2012 ein Beschluss gefasst wurde, der es uns verbietet, gewisse Wortkonstellationen in Verbindung mit einem Händler wiederzugeben. Um in dieser Richtung kein Risiko einzugehen wurde der gesamte Forenbereich mit einer Autokorrektur versehen, der beim Verfassen eines Beitrages diese Wörter korrigiert - oder nennen wir es so wie es ist - zensiert. Nähere Angaben, die gesamte Vorgeschichte und Informationen darüber, wie jeder uns helfen kann, erhalten Sie in diesem Thema.
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Forum: Küche und Recht - Thema:

Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

- Tipps und Tricks
  1. #1
    Mitglied
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    4

    Frage Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Hallo zusammen,

    wir stehen mit unserer Küchenplanung gerade vor dem Abschluss, d.h. wir haben ein Angebot mit Planung vorliegen und möchten dieses auch gerne annehmen.
    Das Angebot beinhaltet bis auf die Dunstabzugshaube keine Elektrogeräte (5), da wir diese selber stellen werden. Zudem ist eine Einbaupauschale im Angebot für alle fünf Geräte enthalten.
    Nun zum "Problem": Gestern erhielten wir die Auftragsbestätigung. In dieser ist nun folgender Passus enthalten, der unserer Meinung nach nicht ok ist:

    Zitat
    "Beim Einbau kundeneigener Ware, bzw. bei Arbeiten an kundeneigener Ware, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen. Wir sichern Ihnen selbstverständlich eine sorgsame Handhabung zu".
    Zitatende

    Über den zweiten Satz, sehe ich einmal weg, da diese einfach unnötig, teilweise schon sarkastisch anmutet.
    Aber zum ersten: Ich interpretiere dies so, dass ich keinerlei Reklamationsrechte in Hinblick auf den Einbau der Geräte gegenüber dem Küchenhändler habe, richtig? Evtl. würde hier nur die persönliche Haftpflichtversicherung des Installateurs greifen...

    Habt ihr schon Erfahrungen mit solchen Klauseln? Und könnt ihr mir sagen, ob sowas "normal" ist?

    Viele Grüße
    Michael

  2. #2
    Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2010
    Beiträge
    666

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Ich würde es als normal erachten, denn wenn das gerät nach dem Einbau nicht funktioniert kann zu 99% der der es anschliesst nichts dafür, da entweder Transportschaden oder von Werk aus. Das einzige Risiko das hier für dich bestehen kann ist ja wohl, das dem Monteur das Gerät runterfällt oder umkippt wobei dies wohl keiner provozieren wird, lang selbst mit hin um dies zu vermeiden .

    Sind die Geräte schon in bestand oder kauft ihr die woanders? Bei externem Zukauf kann man abraten, da es meist nicht günstiger ist, ihr zahlt dafür wahrscheinlich bei der Küche etwas mehr als wenn der KFB alles auf seinem Zettel hat, der Gewinn den er erwirtschaften muß um den Laden und sich selbst zu ernähren ist immer ungefähr gleich .

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2011
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    4
    Erstellt von

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Also wir kaufen die Geräte von extern zu, da wir diese extrem günstig bekommen können und dieser Preis vom Küchenstudio aus nicht machbar war/ist.

    Dass der Installateur nichts dafür kann, wenn das Gerät schon defekt ankommt, verstehe ich zu 100%. Mir geht es hier aber um Schäden, die durch einen evtl. unsachgemäßen Einbauvorgang verursacht werden. Die wären mit der Klausel genauso ausgeklammert.
    Aber warum selber hinlangen? Ich bezahle schließlich den Einbau extra.

    VG
    Micha

  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    17.03.2010
    Beiträge
    666

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Wenn es Dir so nicht passt, dann lass doch den Elektriker aus der Nachbarschaft zum Geräteeinbau kommen, wenn du eh bezahlen musst, ist es doch egal. Wenn es der Monteur für weniger macht, dann musst du halt auch auf den entsprechenden Vertrag eingehen.
    Günstig und gut geht manchmal noch unter einen Hut, aber dazu noch voll und ganz abgesichert passt dann evtl. nicht mehr mit drunter

  5. #5
    Administratorin Avatar von KerstinB
    Registriert seit
    14.02.2008
    Beiträge
    22.536

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Gerade zum Kochfeld-Einbau gehört aber nicht nur der Elektroanschluß, sondern auch der Einbau in die APL.

  6. #6
    Spezialist
    Registriert seit
    02.04.2009
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    796

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    "Beim Einbau kundeneigener Ware, bzw. bei Arbeiten an kundeneigener Ware, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen
    ist vielleicht ein bißchen unglücklich ausgewählt .
    Sollte besser heißen:

    Beim Einbau kundeneigener Ware, bzw. bei Arbeiten an kundeneigener Ware, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen, welche wir nicht zu vertreten haben. (oder mit Ausnahme für Beschädigungen, welche wir zu vertreten haben)

    Vielleicht kannst Du ja drum bitten, daß dein Händler diesen Passus mit aufnimmt.
    Ich bin jedoch davon überzeugt, daß dein Händler dies auch so meint.
    Machmal drückt man sich halt ein wenig umständlich aus. Alles kann man sowieso nicht zu Papier bringen.

    Ich denke Du solltest deinem Händler vertrauen.
    Es ist schade , daß in Deutschland zunehemend der Handschlag nichts mehr wert ist.(Auch Dank unserer "Medienverdummung", wo dem Verbraucher suggeriert wird , ohne Anwalt gehts nicht))

    Auch so mancher Händler könnte ein Buch schreiben , wie oft er vom Kunden geneppt worden ist ,vom "Beratungsklau" und Erschleichen von Leistungen ganz zu schweigen.

    Ich bin da ganz guter Dinge, daß dein Händler, der Dir ja bis dahin auch ein faires Angebot gemacht hat, und mit dem Du ja offensichtlich auch beratungstechnisch zufrieden warst, hier nicht Böses will.

  7. #7
    Spezialist Avatar von Wolfgang 01
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    Beiträge
    1.194

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Ich würde mal behaupten das dass Küchenstudio bzw. der Monteur schon für Beschädigungen haften muß, wenn er diese auch verursacht hat.

    Ich kann mir nicht vorstellen das diese Klausel im Fall der Fälle wirksam bleibt.

    Etwas anderes ist es natürlich wenn das/die Gerät(e) schon defekt angeliefert werden, dafür sollte er natürlich nicht haftbar gemacht werden.
    Und das wollte der Händler wohl damit zum Ausdruck bringen...

  8. #8
    Team Avatar von Gatto1
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    Naumburg
    Beiträge
    1.235

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Ergänze einfach den letzten Satz nach
    "Wir sichern Ihnen selbstverständlich eine sorgsame Handhabung und einen fachgerechten Einbau zu".
    Dann haftet der Einbauer für Fehler beim Einbau, hat aber nichts mit eventuellen Fehlern zu tun die bereits an der Ware vorliegen.

    So seid Ihr beide auf der sicheren Seite

  9. #9
    Spezialist
    Registriert seit
    02.04.2009
    Beiträge
    796

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    3 Fachleute - eine Meinung !

    Wann komt das mal vor

  10. #10
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2011
    Beiträge
    4
    Erstellt von

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Zuerst einmal DANKE für die vielen und schnellen Antworten!

    Ja, bisher sind wir sehr zufrieden mit der Beratung und auch mit den Preisverhandlungen. Ich bin mir sicher, beide Seiten hatten auch viel Spass und Freude dabei.

    Aber genau deshalb passte diese Klausel einfach nicht ins "Gesamtbild".
    Ich bin auch überzeugt, dass hier keine böse Absichten im Spiel waren und es einfach nur nur unglücklich ausgedrückt war. Ich habe den Küchenhändler bereits darauf hingewiesen.

    Ich halte euch auf dem Laufenden!

    Gruss
    Micha

  11. #11
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2011
    Beiträge
    4
    Erstellt von

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    So, ich hab mit unserem gesprochen.
    Wir sollen die Klausel so verändern, wie abgesprochen. Er hat nichts dagegen.

    Die Klausel befindet sich hauptsächlich in dem Vertrag, weil sie anscheinend häufiger schon Ärger mit Kunden hatten, die alte Küchengeräte einbauen liesen und dann auf die Tour kamen "der Kratzer war aber vorher noch nicht drinnen".

  12. #12
    Moderatorin Avatar von Nice-nofret
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    Schweiz
    Beiträge
    11.443

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Prima - klingt gut.

  13. #13
    Spezialist
    Registriert seit
    02.04.2009
    Beiträge
    796

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Die Klausel befindet sich hauptsächlich in dem Vertrag, weil sie anscheinend häufiger schon Ärger mit Kunden hatten, die alte Küchengeräte einbauen liesen und dann auf die Tour kamen "der Kratzer war aber vorher noch nicht drinnen
    Genau das meinten wir !
    War halt nur ein bißchen unglücklich ausgedrückt.

  14. #14
    Spezialist Avatar von Berde
    Registriert seit
    16.02.2010
    Ort
    Am Fuß der Schwäbischen Alb
    Beiträge
    227

    Standard AW: Vertragsklausel so ok? (betrifft Geräteeinbau)

    Zitat Zitat von Hellelevator Beitrag anzeigen

    Die Klausel befindet sich hauptsächlich in dem Vertrag, weil sie anscheinend häufiger schon Ärger mit Kunden hatten, die alte Küchengeräte einbauen liesen und dann auf die Tour kamen "der Kratzer war aber vorher noch nicht drinnen".
    Wir haben vor längerem bei einem Kunden, die von ihm selbstausgebaute Spülmaschine vom
    Wohnzimmer in die Küche getragen und an ihren Platz gestellt.

    Die Maschine ist 23 Jahre alt und läuft nur einmal im Jahr ,erzählte uns seine Frau .

    Einige Zeit später rief der Kunde bei meinem Chef an und sagte, die Maschine ist undicht und wir hätten sie kaputtgemacht.

    Es lag dann an der spröden Gummidichtung

    Einige Monate später haben wir eine Neue Maschine eingebaut

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