Was die Sache nicht einfacher macht...
Im Gerichtsurteil wird für mein Verständnis der Werkvertrag falsch interpretiert. Demnach wäre ein mit wahnsinnigen individuellen Extras ausgestatteter Luxuswagen für 200.000,- Euro auch nur schwer an den Mann zu bringen und anderweitig höchstens mit hohen Verlusten einsetzbar. Trotzdem handelt es sich um einen Kaufvertrag.
Es entzieht sich auch der Logik, warum die Einbaugeräte einer 5jährige Gewährleistung unterliegen sollen während auf Elektrogeräte die EU-weite Gewährleistungsverpflichtung nur 2 Jahre beträgt.
Der gleiche Einbauherd im Media Markt vom Hof geholt = 2 Jahre
Vom Küchenparadies einbauen lassen = 5 Jahre
Bei Saturn geholt und von denen einbauen lassen = 2 Jahre
Da kann man fast glauben, irgendein Schlauer hat mal einen Richter besoffen gemacht und die restliche Schar steigt jetzt ins Trinkgelage mit ein. Dennoch gibt es immer wieder einzelne, die durchaus nüchtern ihren Job machen und somit die Lage richtig, oder zumindest realitätsnah, einschätzen.
Das war jetzt natürlich Satire...