Küchen-Forum  
Zurück   Küchen-Forum > Allgemeines zum Thema Einbauküche > Teilaspekte zur Küchenplanung > Beitrags-Diskussionen

Beitrags-Diskussionen Hier können Sie über Beiträge diskutieren, die im Küchen-Forum veröffentlicht wurden. Bitte keine neuen Themen erstellen.

Hauptmenu


Italienische Küchen



Letztes Forentreffen



Beitrags-Diskussionen - Thema: Kaufvertrag oder Werkvertrag? - Teilaspekte zur Küchenplanung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen
Alt 09.02.2010, 21:26   #1 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von Michael
 
Registriert seit: 01.01.1998
Ort: Lindhorst
Beiträge: 5.744
Blog-Einträge: 2
Michael eine Nachricht über ICQ schicken Michael eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Kaufvertrag oder Werkvertrag? (Michael, 09.02.2010, 21:26)


Welchen Vertragsbedingungen der Kauf und die Montage einer Einbauküche unterliegt ist nicht eindeutig.
Die Richter sind sich uneinig und die Interpretationsvielfalt fast grenzenlos.
Um ein wenig Verständnis für die Materie zu bekommen und die evtl. Konsequenzen aus den Vertragsarten zu erörtern, habe ich diesen Beitrag verfasst.

Selbstverständlich werden wir neue Erkenntnisse, die aus der Diskussion zum Thema resultieren, gern ergänzend einfügen.

Hier gehts zum Beitrag:
Küchen-Forum - Kaufvertrag oder Werkvertrag?
__________________
Michael

(Bitte präsentiert eure fertigen Küchen hier...)
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:19   #2 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von MoArt
 
Registriert seit: 07.05.2009
Ort: Meerane
Beiträge: 132
Standard

AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag? (MoArt, 10.02.2010, 20:19)


Zur Ergänzung BGB §651:

Einführung in das bürgerliche Recht ... - Google Bücher

http://www.recht.com/documents/BGHR%20Zivilsachen/BGB_2F651_2F1_2_2FEinbaukuche_1.asp

Der zweite Link funktioniert nur, wenn man in kopiert und im Browser eingibt.

Bye Bernd
MoArt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2010, 20:51   #3 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von Michael
 
Registriert seit: 01.01.1998
Ort: Lindhorst
Beiträge: 5.744
Blog-Einträge: 2
Michael eine Nachricht über ICQ schicken Michael eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag? (Michael, 10.02.2010, 20:51)


Was die Sache nicht einfacher macht...

Im Gerichtsurteil wird für mein Verständnis der Werkvertrag falsch interpretiert. Demnach wäre ein mit wahnsinnigen individuellen Extras ausgestatteter Luxuswagen für 200.000,- Euro auch nur schwer an den Mann zu bringen und anderweitig höchstens mit hohen Verlusten einsetzbar. Trotzdem handelt es sich um einen Kaufvertrag.

Es entzieht sich auch der Logik, warum die Einbaugeräte einer 5jährige Gewährleistung unterliegen sollen während auf Elektrogeräte die EU-weite Gewährleistungsverpflichtung nur 2 Jahre beträgt.

Der gleiche Einbauherd im Media Markt vom Hof geholt = 2 Jahre
Vom Küchenparadies einbauen lassen = 5 Jahre
Bei Saturn geholt und von denen einbauen lassen = 2 Jahre

Da kann man fast glauben, irgendein Schlauer hat mal einen Richter besoffen gemacht und die restliche Schar steigt jetzt ins Trinkgelage mit ein. Dennoch gibt es immer wieder einzelne, die durchaus nüchtern ihren Job machen und somit die Lage richtig, oder zumindest realitätsnah, einschätzen.

Das war jetzt natürlich Satire...
__________________
Michael

(Bitte präsentiert eure fertigen Küchen hier...)
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 08:31   #4 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von neko
 
Registriert seit: 24.06.2009
Ort: München
Beiträge: 1.698
Blog-Einträge: 17
Standard

AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag? (neko, 11.02.2010, 08:31)


Michael, das geht anders: Die sind Golfen gegangen und wer verliert...

neko
PS: natürlich auch Satire, heute ist Weiberfasching...
neko ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2010, 09:21   #5 (permalink)
Team
 
Benutzerbild von racer
 
Registriert seit: 01.03.2008
Ort: Münster
Beiträge: 1.926
Standard

AW: Kaufvertrag oder Werkvertrag? (racer, 11.02.2010, 09:21)


Wie gesagt, bin ich der festen Meinung, dass es hier nicht um Werkvertrag oder Kaufvertrag geht, sondern um "dieses genannte Sonderproblem bei festen Einbauten" im Kaufvertragsrecht (siehe beiliegenden Artikel, letzter Passus um Kaufvertragsrecht ober des Werkvertrages)

Schuldrecht

Wenn Du der Mercedeshändler den Mercedes mit Hilfe eines Kabels fest am Bauwerk verbinden würde, müßte er auch 5 Jahre Gewährleistung geben... ist doch ganz einfach..


mfg

Racer
__________________
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
racer ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an



Neue Bilder


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 14:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.3.2
Powered by vBCMS® 2.7.1 ©2002 - 2010 vbdesigns.de
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2008, Küchen-Forum

Counter by WebHitsCounter